Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/12319 · S. 34
Zu Artikel 2 (Änderung der Grundbuchverfügung)
Zu Artikel 2 (Änderung der Grundbuchverfügung) Zu Nummer 1 (§ 26 GBV) Bei der vorgeschlagenen Änderung handelt es sich um die Berichtigung eines offensichtlichen redaktionellen Verse- hens. Zu Nummer 2 § 42 GBV) § 42 Satz 3 GBV ist in Rechtsprechung und Literatur auf Kritik gestoßen (vgl. u. a. BayObLGZ 1995, 362; Meikel, a. a. O., § 42 GBV Rn. 1). Die Regelung stehe im Wider- spruch zu § 16 Absatz 2 FGG und sei zudem inhaltlich un- klar. Die Vorschrift soll daher aufgehoben werden. Die elek- tronische Übermittlung u. a. von Zwischenverfügungen und Mitteilungen wird nunmehr in § 140 Absatz 2 GBO-E neu geregelt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/12319 Zu Nummer 3 (§ 70 GBV) Bei der vorgeschlagenen Regelung handelt es sich um eine Folgeänderung zur Einfügung eines neuen Abschnitts XV in die Grundbuchverfügung. Zu Nummer 4 (§ 83 GBV) Zu Buchstabe a Nach § 133 Absatz 5 Satz 2 GBO ist dem Grundstückseigen- tümer oder dem Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts jederzeit Auskunft aus einem über die Abrufe von Daten aus dem elektronischen Grundbuch zu führenden Protokoll zu geben. Hierzu protokolliert das Grundbuchamt alle Abrufe (§ 83 Absatz 1 Satz 2 GBV). Gemäß der in Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a dieses Gesetzentwurfs vorgeschla- genen Änderung des § 133 Absatz 5 Satz 2 GBO soll eine Bekanntmachung von Abrufen nicht erfolgen, soweit die Be- kanntgabe den Erfolg strafrechtlicher Ermittlungen gefähr- den würde. Die verfahrensrechtliche Ausgestaltung der Auskunftsein- schränkung bestimmt sich nach den vorgeschlagenen neuen Sätzen 3 bis 5 des § 83 Absatz 2 GBV. Durch ein stark formalisiertes Verfahren soll der Mehraufwand für die Grundbuchämter und die Landesjustizverwaltungen auf ein Minimum beschränkt werden. Auch künftig sollen sämtliche Abrufe p
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 39.761 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/12319, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 166.428–206.189 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert d2b03ba56e07be37….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP