Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/12319 · S. 19
Zu Artikel 1 (Änderung der Grundbuchordnung)
Zu Artikel 1 (Änderung der Grundbuchordnung) Zu Nummer 1 (§ 1 GBO) Bei der vorgeschlagenen Regelung handelt es sich um eine Folgeänderung zur Einfügung eines neuen Achten Ab- schnitts in die Grundbuchordnung (vgl. Artikel 1 Nummer 17 dieses Gesetzentwurfs). Zu Nummer 2 (§ 10 GBO) Zu Buchstabe a Die vorgeschlagene Ergänzung des § 10 Absatz 1 Satz 1 GBO dient der Klarstellung, dass Grundbücher und Grund- akten grundsätzlich dauernd aufzubewahren sind. Bisher er- gibt sich dies lediglich aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen zur Grundbuch- und Grundaktenführung sowie aus den Aufbewahrungsbestimmungen der Landesjustizver- waltungen. Im Hinblick auf die in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Ausnahmen von der Verpflichtung zur dau- ernden Aufbewahrung der Originalgrundbücher und -akten (vgl. Artikel 1 Nummer 3, 13 und 17 [§ 138 GBO-E]) er- scheint es geboten, auch den oben genannten Grundsatz aus- drücklich in die Grundbuchordnung aufzunehmen. Zu Buchstabe b Bei der vorgeschlagenen Änderung handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung. Zu Nummer 3 (§ 10a GBO) Zu Buchstabe a Der bisherige § 10a Absatz 1 GBO eröffnet den Landes- justizverwaltungen die Möglichkeit, geschlossene Grund- bücher und Grundakten als Wiedergabe auf einem Bild- oder sonstigen Datenträger zu speichern und die Originale zur weiteren Aufbewahrung an die staatlichen Archive abzuge- ben. Bezüglich der Grundakten wird dieses Verfahren durch die neu vorgeschlagenen § 138 GBO und § 97 GBV ersetzt. Diese sehen ein differenziertes Verfahren zur Übertragung der Grundakten in die elektronische Form vor und erfordern nicht mehr die weitere Aufbewahrung der Papierurkunden. Die Landesjustizverwaltungen haben von der Möglichkeit der Übertragung der Grundakten nach § 10a GBO bisher keinen Gebrauch gemacht. Die
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 101.370 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/12319, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 65.058–166.428 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert d2b03ba56e07be37….
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