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Artikel 3 · BT-Drs. 16/11515 · S. 10
Zu Artikel 3 (Änderung der Betäubungsmittel-
Zu Artikel 3 (Änderung der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung) Zu Nummer 1 (§ 1 Abs. 3 BtMVV) Die Aufzählung der Einrichtungen, in denen lückenlose Nachweisführung von Bestand und Verbleib von Betäu- bungsmitteln zu erfolgen hat, wird um Einrichtungen mit diamorphingestützter Substitution erweitert. Zu Nummer 2 (§ 2 Abs. 1 und 3 BtMVV) Für Diamorphin als Substitutionsmittel wird die Höchstver- schreibungsmenge für die patientenbezogene Verschreibung entsprechend den Erkenntnissen der Studie festgelegt. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/11515 Für Diamorphin soll eine im Vergleich zu den anderen auf- geführten Substitutionsmitteln größere Vorratshaltung er- möglicht werden, weil dadurch die Transportfrequenz redu- ziert wird. Zu Nummer 3 und 4 (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BtMVV) Hiermit wird geregelt, dass Zahnärzte und Tierärzte kein Diamorphin verschreiben dürfen. Zu Nummer 5 Zu Buchstabe a (§ 5 Abs. 3 BtMVV) Die Diamorphinbehandlung durch einen Arzt ohne entspre- chende suchtmedizinische Qualifikation unter den Voraus- setzungen des § 5 Abs. 3 BtMVV (sog. Konsiliarregelung) ist ausgeschlossen. Nur entsprechend qualifizierte Ärzte dür- fen diese Form der Substitution durchführen. Zu Buchstabe b (§ 5 Abs. 4 BtMVV) Diamorphin wird in die Reihe der Substitutionsmittel aufge- nommen. Es wird die Verschreibungsfähigkeit von Diamor- phin nur für zur Substitution zugelassene Arzneimittel er- möglicht. Die Herstellung von individuellen Rezepturen, die Diamorphin enthalten, ist ausgeschlossen. Diamorphin darf als einziges der in Satz 1 aufgeführten Sub- stitutionsmittel injiziert werden. Die Bezugnahme auf die Verordnung in Satz 3 stellt klar, dass der anerkannte Stand der medizinischen Wissenschaft nicht der alleinige Maßstab für die Auswahl des
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.978 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/11515, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 34.225–42.203 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 52a81982760aff54….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP