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Artikel 3 · BT-Drs. 16/11515 · S. 10

Zu Artikel 3 (Änderung der Betäubungsmittel-

Zu Artikel 3 (Änderung der Betäubungsmittel-
Verschreibungsverordnung)
Zu Nummer 1 (§ 1 Abs. 3 BtMVV)
Die Aufzählung der Einrichtungen, in denen lückenlose
Nachweisführung von Bestand und Verbleib von Betäu-
bungsmitteln zu erfolgen hat, wird um Einrichtungen mit
diamorphingestützter Substitution erweitert.
Zu Nummer 2 (§ 2 Abs. 1 und 3 BtMVV)
Für Diamorphin als Substitutionsmittel wird die Höchstver-
schreibungsmenge für die patientenbezogene Verschreibung
entsprechend den Erkenntnissen der Studie festgelegt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/11515
Für Diamorphin soll eine im Vergleich zu den anderen auf-
geführten Substitutionsmitteln größere Vorratshaltung er-
möglicht werden, weil dadurch die Transportfrequenz redu-
ziert wird.
Zu Nummer 3 und 4 (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BtMVV)
Hiermit wird geregelt, dass Zahnärzte und Tierärzte kein
Diamorphin verschreiben dürfen.
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a (§ 5 Abs. 3 BtMVV)
Die Diamorphinbehandlung durch einen Arzt ohne entspre-
chende suchtmedizinische Qualifikation unter den Voraus-
setzungen des § 5 Abs. 3 BtMVV (sog. Konsiliarregelung)
ist ausgeschlossen. Nur entsprechend qualifizierte Ärzte dür-
fen diese Form der Substitution durchführen.
Zu Buchstabe b (§ 5 Abs. 4 BtMVV)
Diamorphin wird in die Reihe der Substitutionsmittel aufge-
nommen. Es wird die Verschreibungsfähigkeit von Diamor-
phin nur für zur Substitution zugelassene Arzneimittel er-
möglicht. Die Herstellung von individuellen Rezepturen, die
Diamorphin enthalten, ist ausgeschlossen.
Diamorphin darf als einziges der in Satz 1 aufgeführten Sub-
stitutionsmittel injiziert werden.
Die Bezugnahme auf die Verordnung in Satz 3 stellt klar,
dass der anerkannte Stand der medizinischen Wissenschaft
nicht der alleinige Maßstab für die Auswahl des 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.978 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/11515, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 34.225–42.203 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 52a81982760aff54….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP