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Artikel 1 · BT-Drs. 16/11338 · S. 10

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1 (Gesetzesbezeichnung)
Mit der Neufassung der Gesetzesbezeichnung wird den in-
haltlichen Neuerungen Rechnung getragen. In der neuen
Bezeichnung kommt zum Ausdruck, dass Zivilschutz und
Katastrophenhilfe in Deutschland auf eine moderne, zu-
kunftsfähige rechtliche Basis gestellt werden.
Zu Nummer 2 (§ 5)
Die Änderung erfolgt zur Anpassung an die neue Nummerie-
rung der Vorschriften.
Zu Nummer 3 (Überschrift des Sechsten Abschnitts)
Die Überschrift wird an den neuen Inhalt angepasst.
Zu Nummer 4 (§ 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe)
Die für den Bundesbedarf zentralen Vorhaltungen und Ein-
richtungen für den Zivilschutz werden den Ländern auch in
Friedenszeiten für ihre Aufgaben im Bereich des Katastro-
phenschutzes zur Verfügung gestellt.
Bei den Einrichtungen des Bundes handelt es sich gegenwär-
tig um das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastro-
phenhilfe (BBK) und die Bundesanstalt Technisches Hilfs-
werk (THW). Vorhaltungen sind unter anderem das im
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
eingerichtete Warnsystem des Bundes (SatWas) sowie die im
Zuge der Umsetzung der neuen Strategie für die Bewälti-
gung großflächiger Gefahrenlagen geschaffenen und ausge-
bauten Einrichtungen. Namentlich handelt es sich um das
Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Län-
dern (GMLZ) für das Lage- und Ressourcenmanagement,
das deutsche Notfallvorsorge Informationssystem (deNIS)
als IT-Verfahren zur elektronischen Führungsunterstützung
der Krisenstäbe von Bund und Ländern und zur Information
der Bevölkerung sowie die Koordinierungsstelle Nachsorge,
Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) zur Koordinierung
des psychosozialen Krisenmanagements in Deutschland für
Deutsche, die von Unglücksfällen im Ausland betroffen
sind, und deren Angehöri

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 23.650 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/11338, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.054–51.704 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert 0eb756c525971975….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP