Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/11338 · S. 10
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 (Gesetzesbezeichnung) Mit der Neufassung der Gesetzesbezeichnung wird den in- haltlichen Neuerungen Rechnung getragen. In der neuen Bezeichnung kommt zum Ausdruck, dass Zivilschutz und Katastrophenhilfe in Deutschland auf eine moderne, zu- kunftsfähige rechtliche Basis gestellt werden. Zu Nummer 2 (§ 5) Die Änderung erfolgt zur Anpassung an die neue Nummerie- rung der Vorschriften. Zu Nummer 3 (Überschrift des Sechsten Abschnitts) Die Überschrift wird an den neuen Inhalt angepasst. Zu Nummer 4 (§ 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe) Die für den Bundesbedarf zentralen Vorhaltungen und Ein- richtungen für den Zivilschutz werden den Ländern auch in Friedenszeiten für ihre Aufgaben im Bereich des Katastro- phenschutzes zur Verfügung gestellt. Bei den Einrichtungen des Bundes handelt es sich gegenwär- tig um das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastro- phenhilfe (BBK) und die Bundesanstalt Technisches Hilfs- werk (THW). Vorhaltungen sind unter anderem das im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtete Warnsystem des Bundes (SatWas) sowie die im Zuge der Umsetzung der neuen Strategie für die Bewälti- gung großflächiger Gefahrenlagen geschaffenen und ausge- bauten Einrichtungen. Namentlich handelt es sich um das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Län- dern (GMLZ) für das Lage- und Ressourcenmanagement, das deutsche Notfallvorsorge Informationssystem (deNIS) als IT-Verfahren zur elektronischen Führungsunterstützung der Krisenstäbe von Bund und Ländern und zur Information der Bevölkerung sowie die Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) zur Koordinierung des psychosozialen Krisenmanagements in Deutschland für Deutsche, die von Unglücksfällen im Ausland betroffen sind, und deren Angehöri
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 23.650 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/11338, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.054–51.704 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert 0eb756c525971975….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP