Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 07/419 · S. 25
Zu Artikel 9 — Inkrafttreten
Zu Artikel 9 — Inkrafttreten Die Vorschrift enthält das Inkrafttreten. Drucksache 7/419 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 391. Sitzung am 23. März 1973 gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundge- setzes beschlossen, zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Die von der Bundesregierung in den vorgelegten Gesetzentwürfen vorgeschlagenen Maßnahmen sollen nach der erklärten Zielsetzung der Bun- desregierung „einerseits in konjunkturell er- wünschter Weise eine Begrenzung der Gesamt- nachfrage sowohl nach Verbrauchsgütern als auch nach Investitionen bewirken und anderer- seits bereits einen Vorgriff auf die notwendig werdenden Einnahmeverbesserungen bedeuten". Die außenwirtschaftliche Situation hat sich nach Vorlage der Gesetze durch die Bundesregierung verändert. Dies erfordert nach Meinung des Bundesrates eine Überprüfung der Vorlagevor- aussetzungen durch die Bundesregierung. Vor- behaltlich einer solchen Prüfung nimmt der Bun- desrat zu den in den Gesetzentwürfen vorge- sehenen Maßnahmen nachfolgend Stellung: Der Bundesrat bezweifelt, ob die vorgesehenen Maßnahmen geeignet sind, einen Beitrag zur wirksamen Inflationsbekämpfung zu leisten. Der Zusammenhang mit dem bisher nicht zuge- leiteten Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1973 und der mittelfristigen Finanzplanung des Bun- des für die Jahre bis 1976 fehlt. Ebenfalls be- steht keine Klarheit, wie es mit den finanziellen Auswirkungen des Zweiten Steuerreformgeset- zes steht. Im einzelnen werden folgende Feststellungen ge- troffen: Dem Bürger können zur Wiedergewinnung der Stabilität nur dann mehr Opfer abverlangt wer- den, wenn eine Gewähr dafür gegeben ist, daß das von der Regierung verkündete Programm uns diesem Ziel auch tatsächlich näherbringt
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 102.331 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 07/419, 7. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.633–193.964 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert a6b9633f83a7f095….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP