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Artikel 4 · BT-Drs. 16/10488 · S. 17

Zu Artikel 4 (Änderung des SGB VI)

Zu Artikel 4 (Änderung des SGB VI)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Anpassung an die durch das Gesetz zur Ren-
tenanpassung 2008 geänderte Überschrift des § 255e.
Zu Nummer 2 (§ 4)
Es handelt sich um eine Anpassung der Vorschrift an euro-
päisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere an den Grund-
satz der Gleichbehandlung. Die Änderung geht auf einen
Vorschlag der Deutschen Rentenversicherung Bund zurück;
es handelt sich lediglich um eine Klarstellung, da die Vor-
schrift schon bisher europarechtskonform im Sinne der jetzt
vorgesehenen Formulierung ausgelegt wird.
Zu Nummer 3 (§ 5)
Zu Buchstabe a
Als Folgeregelungen zu der Änderung unter Buchstabe b
sollen künftig in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI die dort
bisher schon genannten Personen mit den Beschäftigten
zusammengefasst werden, denen auch nach kirchenrecht-
lichen Regelungen Anwartschaften zugesagt sind und die
bisher unter die Nummer 2 fallen.
Zu Buchstabe b
Mit der Einfügung wird erreicht, dass weiterhin nur solche
Personen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 versicherungsfrei
sind, deren Rechtsstellung sich (z. B. aufgrund einer Dienst-
ordnung, §§ 144 bis 147 SGB VII) an beamtenrechtlichen
Grundsätzen orientiert. Für diesen Personenkreis wurde die
Vorschrift geschaffen. Durch die Ergänzung wird die Rege-
lungsabsicht der Vorschrift in ihrem Wortlaut konkretisiert
und somit in jüngerer Zeit zu beobachtenden Bestrebungen
vorgebeugt, die Vorschrift – über die ursprüngliche Inten-
tion des Gesetzgebers hinaus – auch auf andere Personen-
gruppen anzuwenden und für diese Versicherungsfreiheit in
der gesetzlichen Rentenversicherung herbeizuführen.
Durch die Auflistung verschiedener Merkmale, die alterna-
tiv, nicht kumulativ erfüllt sein müssen, werden weiterhin
die Personen erfasst, für die die Vorschrift bisher ga

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.260 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/10488, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 60.884–68.144 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 970a967ec31f58ce….

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