Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 16/10488 · S. 17
Zu Artikel 4 (Änderung des SGB VI)
Zu Artikel 4 (Änderung des SGB VI) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionelle Anpassung an die durch das Gesetz zur Ren- tenanpassung 2008 geänderte Überschrift des § 255e. Zu Nummer 2 (§ 4) Es handelt sich um eine Anpassung der Vorschrift an euro- päisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere an den Grund- satz der Gleichbehandlung. Die Änderung geht auf einen Vorschlag der Deutschen Rentenversicherung Bund zurück; es handelt sich lediglich um eine Klarstellung, da die Vor- schrift schon bisher europarechtskonform im Sinne der jetzt vorgesehenen Formulierung ausgelegt wird. Zu Nummer 3 (§ 5) Zu Buchstabe a Als Folgeregelungen zu der Änderung unter Buchstabe b sollen künftig in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI die dort bisher schon genannten Personen mit den Beschäftigten zusammengefasst werden, denen auch nach kirchenrecht- lichen Regelungen Anwartschaften zugesagt sind und die bisher unter die Nummer 2 fallen. Zu Buchstabe b Mit der Einfügung wird erreicht, dass weiterhin nur solche Personen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 versicherungsfrei sind, deren Rechtsstellung sich (z. B. aufgrund einer Dienst- ordnung, §§ 144 bis 147 SGB VII) an beamtenrechtlichen Grundsätzen orientiert. Für diesen Personenkreis wurde die Vorschrift geschaffen. Durch die Ergänzung wird die Rege- lungsabsicht der Vorschrift in ihrem Wortlaut konkretisiert und somit in jüngerer Zeit zu beobachtenden Bestrebungen vorgebeugt, die Vorschrift – über die ursprüngliche Inten- tion des Gesetzgebers hinaus – auch auf andere Personen- gruppen anzuwenden und für diese Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung herbeizuführen. Durch die Auflistung verschiedener Merkmale, die alterna- tiv, nicht kumulativ erfüllt sein müssen, werden weiterhin die Personen erfasst, für die die Vorschrift bisher ga
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.260 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/10488, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 60.884–68.144 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 970a967ec31f58ce….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP