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Artikel 2 · BT-Drs. 16/10488 · S. 26
Zu Artikel 2 ist Nummer 2 wie folgt zu fassen:
Zu Artikel 2 ist Nummer 2 wie folgt zu fassen: ,2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1a werden folgende Sätze angefügt: „Die Behörden der Zollverwaltung sind zur Mit- wirkung an Prüfungen der nach Landesrecht zu- ständigen Behörden berechtigt. Die Behörden der Zollverwaltung prüfen zur Erfüllung ihrer Mittei- lungspflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 7, dass den Verpflichtungen ge- mäß § 2 Abs. 1a Nr. 1 und 2 nachgekommen wurde. Grundsätze der Zusammenarbeit werden von den zuständigen obersten Behörden des Bun- des und der Länder im gegenseitigen Einverneh- men geregelt.“ b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) … <wie Gesetzentwurf Artikel 2 Nr. 2 Buch- stabe a> …, bb) … <wie Gesetzentwurf Artikel 2 Nr. 2 Buch- stabe b> …, cc) … <wie Gesetzentwurf Artikel 2 Nr. 2 Buch- stabe c> …‘ Folgeänderung In Artikel 2 ist nach Nummer 3 folgende Nummer einzu- fügen: ,3a. In § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz1 und Abs. 3 Satz1 wird jeweilsnachden Wörtern „Prüfungen nach § 2 Abs. 1“ die Angabe „und Abs. 1a Nr. 1 und 2“ eingefügt.‘ Begründung Von den nach Landesrecht zuständigen Schwarzarbeits- bekämpfungsbehörden wird immer wieder beklagt, dass sie auch nach Inkrafttreten der Vereinbarung des Bun- desministeriums der Finanzen und der Wirtschaftsminis- terien der Länder über die Grundsätze der Zusammenar- beit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwal- tung (FKS) mit den Gewerbebehörden und den nach Landesrecht zuständigen Schwarzarbeitsbekämpfungs- behörden in den Ländern auf dem Gebiet des Hand- werks- und Gewerberechts nur wenige Hinweise vom Zoll hinsichtlich handwerks- und gewerberechtlicher Verstöße erhalten. Als Grund dafür wird von der Zoll- verwaltung die fehlende Zuständigkeit für Verstöße nach § 2 Abs.
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 32.679 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/10488, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 104.152–136.831 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 970a967ec31f58ce….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP