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Artikel 4 · BT-Drs. 16/10289 · S. 20
Zu Artikel 4 (Änderung des Sechsten Buches
Zu Artikel 4 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 66) Bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte werden im Störfall auch die zusätzlichen Entgeltpunkte aus Wertgut- haben berücksichtigt, die der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Vierten Buches über- tragen wurden. Zu Nummer 2 (§ 70) Die Ergänzung bestimmt im Störfall die Ermittlung von zu- sätzlichen Entgeltpunkten aus Wertguthaben, die der Deut- schen Rentenversicherung Bund nach § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IV übertragen wurden. Zu Nummer 3 (§ 113) Bei nicht nur vorübergehendem Aufenthalt im Ausland wer- den im Störfall auch zusätzliche Entgeltpunkte aus Wertgut- haben berücksichtigt, die der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IV übertragen wur- den. Zu Nummer 4 (§ 153) Mit der Ergänzung der Grundsatznorm zum Finanzierungs- verfahren wird gewährleistet, dass die Übertragung, Verwal- tung und Verwendung von Wertguthaben durch die Deutsche Rentenversicherung Bund keinerlei Auswirkungen auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung haben. Es handelt sich somit nicht um Einnahmen und Ausgaben im Umlageverfahren. Dadurch werden insbesondere Aus- wirkungen der Wertguthabenübertragung, -verwaltung und -verwendung auf den Beitragssatz (§ 158), auf den Bundes- zuschuss (§ 213), auf die Nachhaltigkeitsrücklage (§ 216), auf den Finanzverbund (§ 219) sowie die Bundesgarantie (§ 214) ausgeschlossen. Zu Nummer 5 (§ 254d) Für verbeitragtes Arbeitsentgelt aus Wertguthaben, das durch Arbeitsleistung im Beitrittsgebiet erzielt wurde und das der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Vierten Buches übertragen wurde, werden im Störfall Entgeltpunkte (Ost) ermittelt. Zu Nummer 6 (§ 256a) Im Störfall v
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.200 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/10289, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 94.263–96.463 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 725a31fc45bd01b9….
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