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Artikel 7 · BT-Drs. 16/10189 · S. 74

Zu Artikel 7 (Änderung des Umsatzsteuer-

Zu Artikel 7 (Änderung des Umsatzsteuer-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 3 Abs. 9a Satz 2 – neu –)
Die Vorschrift ist eine notwendige Folgeänderung zur Ein-
führung des § 15 Abs. 1b UStG. Durch die Einführung des
50-prozentigen Vorsteuerausschlusses aus der Anschaffung
oder Herstellung, der Einfuhr, dem innergemeinschaftlichen
Erwerb, der Miete, dem Leasing oder dem Betrieb von Fahr-
zeugen im Sinne des § 1b Abs. 2 UStG entfällt in diesen Fäl-
len die Besteuerung der nichtunternehmerischen Verwen-
dung des Fahrzeugs als unentgeltliche Wertabgabe. Dies
dient der Vereinfachung der Besteuerung.
Zu Nummer 2 (§ 4)
Zu Buchstabe a (Nummer 7 Satz 2, 3 und 5)
Redaktionelle Änderung des Verweises. Der bisherige Ver-
weis auf die Buchstaben b bis d wird durch Ergänzung des
Zitats des Satzes 1 präzisiert.
Die Änderung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Zu Buchstabe b (Nummer 14)
Nach Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 2006/
112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemein-
same Mehrwertsteuersystem – Mehrwertsteuer-Systemricht-
linie (MwStSystRL) – befreien die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union von der Mehrwertsteuer „Kranken-
hausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie
damit eng verbundene Umsätze, die von Einrichtungen des
öffentlichen Rechts oder unter Bedingungen, welche mit den
Bedingungen für diese Einrichtungen in sozialer Hinsicht
vergleichbar sind, von Krankenanstalten, Zentren für ärzt-
liche Heilbehandlungen und Diagnostik und anderen ord-
nungsgemäß anerkannten Einrichtungen gleicher Art durch-
geführt beziehungsweise bewirkt werden“.
Zudem sind nach Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe c
MwStSystRL „Heilbehandlungen im Bereich der Human-
medizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem
betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen oder arzt-

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.813 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/10189, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 324.065–345.878 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b7136b4e5cefa67a….

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