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Artikel 8 · BT-Drs. 11/3621 · S. 63
Zu Artikel 8— Änderung anderer Gesetze
Zu Artikel 8— Änderung anderer Gesetze Zu Absatz 1 (§ 6 des Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens und seines Zusatzprotokolls betreffend Auskünfte über ausländisches Recht) In der Verweisung auf zivilprozessuale Vorschriften über den Sachverständigenbeweis, die in § 6 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes enthalten ist, soll die neue Vor- schrift über die Pflichten des Sachverständigen (§ 407 a ZPO in der Fassung des Artikels 1 Nr. 23 des Entwurfs) einbezogen werden. Zu Absatz 2 Nr. 1 (§§ 477, 478 BGB) Nach § 477 Abs. 2 BGB wird die Verjährung eines Anspruchs auf Wandelung, Minderung oder Scha- densersatz (Absatz 1) unterbrochen, wenn der Käufer die gerichtliche Beweisaufnahme zur Sicherung des Beweises beantragt. Nach § 478 Abs. 1 Satz 2 BGB kann der Käufer nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Mängeleinreden die Zahlung des Kaufpreises verweigern, wenn er vor Ablauf der Frist die gericht- liche Beweissicherung beantragt hat. Diese Vorschriften gelten auch für den Gattungskauf, den Tierkauf und den Werkvertrag, soweit in §§ 480, 490, 639 BGB darauf verwiesen wird. Der Entwurf soll die Vorschriften über das gerichtliche Beweissicherungsverfahren erweitern (Artikel 1 Nr. 28). Ziel der Änderung der §§ 485 ff. ZPO ist es, die Einigung der Parteien mit Hilfe gerichtlich bestellter Sachverständiger zu fördern. Dieser Zweck rechtfer- tigt die vorgesehene Änderung des § 477 Abs. 2 Satz 1 und des § 478 Abs. 1 Satz 2, die zur Unterbrechung der Verjährung und zur Erhaltung der Mängeleinrede den Antrag auf das „selbständige Beweisverfahren" nach den §§ 485 bis 494 der Zivilprozeßordnung aus- reichen lassen will. Zu Absatz 2 Nr. 2 (§§ 1813, 1822 BGB) Die Annahme einer geschuldeten Leistung durch den Vormund oder Pfleger bedarf der Genehmigung des Gegenv
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.777 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 11/3621, 11. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 298.204–315.981 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 14ec17aeab8cae1a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP