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Artikel 1 · BT-Drs. 16/9236 · S. 7

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1 (§ 3)
Die Ergänzung des § 3 GüKG ist aus Klarstellungsgründen
erforderlich, um einer missbräuchlichen Ausnutzung der
vom EG-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit bereits
im Erteilungsstadium entgegenzuwirken.
Drucksache 16/9236 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Im Güterkraftverkehrsgewerbe ist zunehmend zu beobach-
ten, dass im EU-Ausland gegründete und ansässige Unter-
nehmen eine Scheinniederlassung im Inland ausschließlich
zu dem Zweck gründen, auf diesem Wege eine Erlaubnis für
die Ausübung gewerblichen Güterverkehrs im Inland oder
aber eine kontingentierte CEMT-Genehmigung zu beanspru-
chen.
Eine den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
genügende Ausübung der Niederlassungsfreiheit im Sinne
einer auf Dauer angelegten Eingliederung in die Volkswirt-
schaft des Aufnahmestaates ist dabei jedoch regelmäßig
nicht zu verzeichnen. Vielmehr handelt es sich oftmals um
bloße Briefkastenunternehmen ohne jegliche feste Betriebs-
stätten im Inland. Auch ist weder eine dauerhafte Integration
in das Wirtschaftsleben des Aufnahmestaates gegeben noch
ist eine solche überhaupt beabsichtigt. Alleiniges Entschei-
dungszentrum ist und bleibt der Sitz im Ausland.
Im Falle der Beantragung einer Erlaubnis führt dies – man-
gels tatsächlicher Niederlassung – de facto zu einer Umge-
hung der Kabotagebeschränkungen. Denn insoweit berech-
tigt die Erlaubnis zur Durchführung einer unbegrenzten
Anzahl von Inlandsbeförderungen, während unter Geltung
der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 des Rates vom 25. Ok-
tober 1993 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulas-
sung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr in-
nerhalb eines Mitgliedstaates, in dem sie nicht ansässig sind,
reine Inlandsbeförderungen in einem anderen als dem Sitz-
oder Niederla

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.430 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/9236, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.074–35.504 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 153f58d3582e499b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP