Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/9154 · S. 25
Zu Artikel 1 (Änderung des Siebten Buches
Zu Artikel 1 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Redaktionelle Folgeänderungen. Zu Nummer 2 (§ 2) Zu Buchstabe a Mit der Ergänzung des Absatzes 1 Nr. 14 wird klargestellt, dass auch solche Arbeitsuchende in den Unfallversiche- rungsschutz einbezogen sind, die nicht unmittelbar einer Aufforderung einer Dienststelle der Bundesagentur für Ar- beit, sondern der Aufforderung eines von der Bundesagentur nach dem Dritten Buch beauftragten Dritten nachkommen. Drucksache 16/9154 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Zu Buchstabe b Folgeänderung zur Föderalismusreform. Allgemeiner Zweck der bisherigen Regelung ist die versicherungsrechtliche Ab- sicherung einer Tätigkeit, die neben dem eigenen zugleich auch dem öffentlichen Interesse an der Förderung des Woh- nungsbaus dient. Nach der neuen Rechtslage aufgrund der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz im Wohnungswesen und damit auch im Bereich der Wohnraum- förderung weitestgehend den Ländern zugewiesen. Förder- fälle werden sich daher künftig zunehmend auf landesrecht- liche Bestimmungen stützen. Tätigkeiten im Rahmen der Selbsthilfe sind dabei in gleicher Weise schutzwürdig wie in den Fällen, die schon bisher erfasst wurden. Gegenüber dem bisherigen Recht werden daher künftig auch Personen in den Schutzbereich einbezogen, die nach landesrechtlichen Be- stimmungen bei der Schaffung von Wohnraum Selbsthilfe im Bereich des geförderten Wohnungsbaus leisten. Zu Nummer 3 (§ 6) Zu Buchstabe a Seit dem Jahr 2005 ist gewählten Ehrenamtsträgern in ge- meinnützigen Organisationen durch das Gesetz zur Verbes- serung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürger- schaftlich Engagierter und weiterer Personen der Zugang zur gesetzlichen Unfallversicherung geöffnet
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 85.351 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/9154, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 106.486–191.837 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert f520bc4669dffc1d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP