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Artikel 1 · BT-Drs. 16/9154 · S. 25

Zu Artikel 1 (Änderung des Siebten Buches

Zu Artikel 1 (Änderung des Siebten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Folgeänderungen.
Zu Nummer 2 (§ 2)
Zu Buchstabe a
Mit der Ergänzung des Absatzes 1 Nr. 14 wird klargestellt,
dass auch solche Arbeitsuchende in den Unfallversiche-
rungsschutz einbezogen sind, die nicht unmittelbar einer
Aufforderung einer Dienststelle der Bundesagentur für Ar-
beit, sondern der Aufforderung eines von der Bundesagentur
nach dem Dritten Buch beauftragten Dritten nachkommen.
Drucksache 16/9154 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Zu Buchstabe b
Folgeänderung zur Föderalismusreform. Allgemeiner Zweck
der bisherigen Regelung ist die versicherungsrechtliche Ab-
sicherung einer Tätigkeit, die neben dem eigenen zugleich
auch dem öffentlichen Interesse an der Förderung des Woh-
nungsbaus dient. Nach der neuen Rechtslage aufgrund der
Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz im
Wohnungswesen und damit auch im Bereich der Wohnraum-
förderung weitestgehend den Ländern zugewiesen. Förder-
fälle werden sich daher künftig zunehmend auf landesrecht-
liche Bestimmungen stützen. Tätigkeiten im Rahmen der
Selbsthilfe sind dabei in gleicher Weise schutzwürdig wie in
den Fällen, die schon bisher erfasst wurden. Gegenüber dem
bisherigen Recht werden daher künftig auch Personen in den
Schutzbereich einbezogen, die nach landesrechtlichen Be-
stimmungen bei der Schaffung von Wohnraum Selbsthilfe
im Bereich des geförderten Wohnungsbaus leisten.
Zu Nummer 3 (§ 6)
Zu Buchstabe a
Seit dem Jahr 2005 ist gewählten Ehrenamtsträgern in ge-
meinnützigen Organisationen durch das Gesetz zur Verbes-
serung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürger-
schaftlich Engagierter und weiterer Personen der Zugang zur
gesetzlichen Unfallversicherung geöffnet

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 85.351 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/9154, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 106.486–191.837 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert f520bc4669dffc1d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP