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Artikel 3 · BT-Drs. 12/4810 · S. 29
Zu Artikel 3 (Änderung des Anspruchs- und
Zu Artikel 3 (Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungs- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2) Die Vorschrift regelt die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatzversorgungssyste- men der Parteien der ehemaligen DDR in die Renten- versicherung wie bei den anderen Zusatzversor- gungssystemen. Sie ist erforderlich, weil sich aus der Zurückstellung der Überführung ein späterer Über- führungstermin ergibt. Zu Nummer 2 (§ 5) Zu a) Es handelt sich uni eine redaktionelle Klarstellung. Zu b) Es hat sich herausgestellt, daß in Fällen, in denen ehemalige Angehörige von Zusatzversorgungssyste- men nach den Regelungen der ehemaligen DDR „illegal" übergesiedelt sind, der treuhänderischen Verwaltung auch Ansprüche aus bestehenden Versi- cherungsverträgen unterlagen, die zusammen mit dem übrigen Vermögen an den Staatshaushalt abge- führt und auf der Grundlage des Vermögensgesetzes Drucksache 12/4810 Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode vom 10. Oktober 1990 unter Berücksichtigung von Artikel 10 des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion umgestellt im Verhältnis 2 :1 auszuzahlen sind. In derar tigen Fällen kann mangels eines persönlichen Antrags des Berechtigten auf Beitragserstattung von einer solchen nicht ausgegangen werden. Sofern über die Auszah- lung des Vermögens und damit auch der Beitrage bereits rechtskräftig entschieden ist, soll es hierbei sein Bewenden haben. Sofern eine Auszahlung noch nicht erfolgt ist, ist die entsprechende Beitragssumme zur Finanzierung der Aufwendungen aus der Über- führung der Ansprüche oder Anwartschaften zu ver- wenden. Hierdurch wird sichergestellt, daß der Berechtigte durch die Auszahlung an ihn nicht unge- rechtfertigt begüns tigt wird. Zu Nummer 3 (0 6) Zu a) Mit der Neufassung der Absätz
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.115 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 12/4810, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 126.427–146.542 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.42) +D1D2D3 · Prüfwert 3bcdd04dbd6559c0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP