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Artikel 5 · BT-Drs. 12/4326 · S. 8

Zu Artikel 3 bis 6 (Änderungen in

Zu Artikel 3 bis 6 (Änderungen in
Vertragsgesetzen)
Es handelt sich um Folgeänderungen in weiteren
— die Umsetzung internationaler Artenschutzüber-
einkommen betreffenden — Gesetzen, die sich aus
der Übertragung von Aufgaben vom Bundesamt für
Wirtschaft sowie vom Bundesamt für Ernährung und
Forstwirtschaft auf das Bundesamt für Naturschutz
ergeben. Artikel 5 enthält darüber hinaus die Über-
tragung der Zuständigkeit für die in Artikel 2 des
Gesetzes zu dem Übereinkommen zur Erhaltung der
antarktischen Robben genannten Aufgaben vom Bun-
desminister für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten auf den Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit. Für die in den Artikeln 3
und 4 genannten Vertragsgesetze sind die entspre-
chenden Zuständigkeitsregelungen bereits in der
Dritten Zuständigkeits-Anpassungsverordnung vom
26. November 1986 (BGBl. I S. 2089) getroffen wor-
den.

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Herkunft

BT-Drs. 12/4326, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.583–23.479 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert ee724595c9ff6364….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP