Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 12/4326 · S. 8
Zu Artikel 3 bis 6 (Änderungen in
Zu Artikel 3 bis 6 (Änderungen in Vertragsgesetzen) Es handelt sich um Folgeänderungen in weiteren — die Umsetzung internationaler Artenschutzüber- einkommen betreffenden — Gesetzen, die sich aus der Übertragung von Aufgaben vom Bundesamt für Wirtschaft sowie vom Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft auf das Bundesamt für Naturschutz ergeben. Artikel 5 enthält darüber hinaus die Über- tragung der Zuständigkeit für die in Artikel 2 des Gesetzes zu dem Übereinkommen zur Erhaltung der antarktischen Robben genannten Aufgaben vom Bun- desminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf den Bundesminister für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit. Für die in den Artikeln 3 und 4 genannten Vertragsgesetze sind die entspre- chenden Zuständigkeitsregelungen bereits in der Dritten Zuständigkeits-Anpassungsverordnung vom 26. November 1986 (BGBl. I S. 2089) getroffen wor- den.
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Herkunft
BT-Drs. 12/4326, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.583–23.479 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert ee724595c9ff6364….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP