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Artikel 2 · BT-Drs. 16/8148 · S. 82

Zu Artikel 2 (Änderung des Projekt-Mechanismen-

Zu Artikel 2 (Änderung des Projekt-Mechanismen-
Gesetzes)
Zu Nummer 1
Die bisherige Beschränkung des Begriffs des Projektträgers
widerspricht den internationalen Gepflogenheiten bei Zu-
stimmungen zu Projekttätigkeiten und den Erfordernissen
der Vollzugspraxis. Bei Auslandsprojekten stellen in der
Regel nicht die Anlagenbetreiber die Anträge auf Zustim-
mung zu Projekten, sondern andere an dem Projekt betei-
ligte Unternehmen, beispielsweise Projektentwicklungs-
oder Finanzierungsgesellschaften. Die Änderung von § 2
Nr. 11 ermöglicht auch diesen an dem Projekt beteiligten
Unternehmen, einen Antrag auf Zustimmung zu stellen. Der
Antragsteller hat seine Beteiligung an der Projekttätigkeit in
geeigneter Form nachzuweisen. In der Regel sind die Pro-
jektbeteiligten in der Projektdokumentation genannt. Mit
Erteilung der Zustimmung erlangt der Antragsteller im in-
ternationalen Verfahren des Status des „project participant“.
Die materiellen Anforderungen an die Zustimmung werden
durch die Erweiterung des Begriffs des Projektträgers nicht
berührt. Maßgeblich ist allein, ob eine Projekttätigkeit nach
Durchführung auch die projektierten zusätzlichen Emis-
sionsminderungen erbracht hat. Dies wird auch weiterhin
darüber sichergestellt, dass eine Ausstellung von Zertifi-
katen nur dann erfolgt, wenn tatsächlich zusätzliche Emis-
sionsminderungen eingetreten sind.
Zu Nummer 2
Nummer 2 ist eine Folgeänderung zur Erweiterung des An-
wendungsbereichs des ProMechG auf das internationale
Joint-Implementation-Verfahren (sog. JI second track-Ver-
fahren). Die Änderung stellt klar, dass auch im internationa-
len JI-Verfahren die Möglichkeit eines Überprüfungsverfah-
rens vor dem Aufsichtsausschuss besteht.
Zu Nummer 3
Durch die Änderung in § 5 Abs. 1 Satz 4 werden alle öffent-
lichen Förder

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.502 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/8148, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 442.556–446.058 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert b9a98554d4893a32….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP