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Artikel 1 · BT-Drs. 16/7461 · S. 8

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeswahlgesetzes –

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeswahlgesetzes –
BWG)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 21.
Zu Nummer 2 (§ 3)
Die Ergänzung dient der Klarstellung und gewährleistet,
dass auch bei Verteilung der Wahlkreise auf die Länder das
in § 6 Abs. 2 geregelte Berechnungsverfahren zu Grunde ge-
legt wird. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BWG enthält derzeit keine
Vorgabe für ein bestimmtes Berechnungsverfahren zur Ver-
teilung der Wahlkreise auf die Länder; doch erfolgte die Be-
rechnung in ständiger Praxis nach demselben in § 6 Abs. 2
BWG geregelten Verfahren für die Verteilung der Sitze auf
die Landeslisten. Insofern normiert die neue Regelung die
bisherige Praxis und sorgt damit für Rechtsklarheit. Darüber
hinaus ist das Divisorverfahren mit Standardrundung
Sainte-Laguë/Schepers, das auf Grund der Neuregelung zu
§ 6 Abs. 2 BWG künftig für die Sitzverteilung gelten soll
(vgl. Nummer 4), für die Wahlkreisverteilung besser ge-
eignet als die Quotenmethode mit Ausgleich nach größten
Resten Hare/Niemeyer. So ergab sich in der 15. Wahlperiode
bei streng mathematischer Anwendung dieser Quoten-
methode auf der Basis der Bevölkerungszahlen zum Stichtag
31. Dezember 2002 ein Wahlkreisverlust für das Land
Schleswig-Holstein (vgl. Bericht der Wahlkreiskommission
für die 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß
§ 3 des Bundeswahlgesetzes, Bundestagsdrucksache 15/2375,
S. 5 ff.). Dies war aber insoweit paradox, als dieses Land erst
bei der Änderung der Wahlkreiseinteilung für die 14. Wahl-
periode einen Wahlkreis hinzubekommen hatte und seitdem
einen leichten, aber kontinuierlichen Bevölkerungsanstieg
verzeichnet (vgl. Begründung zum Entwurf eines Sieb-
zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes,
Bundestagsdrucksache 15/4492, S. 56). Nach dem Divisor-

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 61.054 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/7461, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.397–88.451 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3 · Prüfwert f5cdadd086dcd91d….

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