Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 16/7460 · S. 13
Zu Artikel 5 (Änderung des Sechsten Buches Sozial-
Zu Artikel 5 (Änderung des Sechsten Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 34) Die Differenzierung zwischen der Entgeltgrenze für eine geringfügige Beschäftigung von 400 Euro und der Hinzu- verdienstgrenze für eine in voller Höhe bezogene Rente von einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (2007 = 350 Euro) ist für viele Rentner nicht nachvollziehbar. Sie gehen davon aus, dass sie neben ihrer Rente eine geringfügi- ge Beschäftigung ausüben dürfen, sodass es in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen zu Überzahlungen kommt. Die Vereinheitlichung mit der Geringfügigkeitsgrenze durch Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro vermei- det Rentenkürzungen und bedeutet eine nicht unerhebliche Verwaltungsvereinfachung für die Rentenversicherungsträ- ger, weil aufwändige Prüfungen und Rückforderungen ent- fallen. Mit dieser Änderung wird einer Forderung des Bun- desrates entsprochen. Zu Nummer 2 (§ 96a) Folgeänderung zur Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro für vorgezogene Altersrenten in voller Höhe (vgl. Begründung zu § 34). Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe wird ebenfalls auf 400 Euro angehoben. Zu Nummer 3 (§ 224a) Folgeänderung zu Artikel 1 Nr. 7 bis 9. Zu Nummer 4 (§ 228a) Folgeänderung zur Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro. In dieser Vorschrift ist unter anderem geregelt, dass die Hinzuverdienstgrenze von einem Siebtel der monat- lichen Bezugsgröße (2007 = 350 Euro), die beispielsweise für eine Altersrente in voller Höhe gilt, in den alten und neuen Ländern gleich hoch ausfällt. Da diese Hinzuver- dienstgrenze nunmehr einheitlich 400 Euro beträgt, also nicht mehr an die Bezugsgröße anknüpft, kann die bisherige Regelung entfallen. Zu Nummer 5 (§ 237) Folgeänderung zu § 53a Abs. 2 SGB II. E
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.943 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/7460, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 49.104–52.047 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.47) +D1D2D3 · Prüfwert b64a86248adb1d6b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP