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Artikel 1 · BT-Drs. 16/7460 · S. 10

Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozial-

Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozial-
gesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Mit den Änderungen wird die Inhaltsübersicht angepasst.
Zu Nummer 2 (§ 3)
Folgeänderung zu Nummer 5 und redaktionelle Änderung
als Folge des mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006
(BGBl. I S. 1706) eingeführten Gründungszuschusses.
Zu Nummer 3 (§ 35)
Mit der Neufassung des § 35 Abs. 4 wird eine besondere
Regelung für die Eingliederungsvereinbarung derjenigen
Arbeitslosen getroffen, die einen Anspruch auf einen Ein-
gliederungsgutschein nach § 223 haben.
Im Übrigen bleibt es bei der bisherigen geltenden Regelung
des § 6 i. V. m. § 35 Abs. 4 Satz 1 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB III), nach der die Agentur für Arbeit
spätestens nach der Arbeitslosmeldung zusammen mit jedem
Arbeitslosen die für die Vermittlung erforderlichen beruf-
lichen und persönlichen Merkmale des Arbeitslosen, seine
beruflichen Fähigkeiten und seine Eignung festzustellen und
in einer Eingliederungsvereinbarung die zu einer beruflichen
Eingliederung erforderlichen Leistungen und die eigenen
Bemühungen des Arbeitslosen festzuhalten hat. Von diesem
Grundsatz kann nur in Einzelfällen abgewichen werden, in
denen vermittlerische Aktivitäten beispielsweise wegen un-
mittelbar bevorstehendem Renteneintritt nicht notwendig
sind.
Auch mit jedem älteren Arbeitnehmer ist eine solche Ein-
gliederungsvereinbarung abzuschließen. Bei älteren Arbeit-
nehmern, die einen Eingliederungsgutschein nach § 223
erhalten haben, soll in diese Eingliederungsvereinbarung
die Ausgabe des Eingliederungsgutscheins verbunden mit
einem Arbeitsangebot oder einer Vereinbarung über die not-
wendigen Eigenbemühungen zu dessen Einlösung auf-
genommen werden. So wird sichergestellt, dass d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.141 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/7460, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 32.436–42.577 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.47) +D1D2D3 · Prüfwert b64a86248adb1d6b….

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