Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/7460 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozial-
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Mit den Änderungen wird die Inhaltsübersicht angepasst. Zu Nummer 2 (§ 3) Folgeänderung zu Nummer 5 und redaktionelle Änderung als Folge des mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S. 1706) eingeführten Gründungszuschusses. Zu Nummer 3 (§ 35) Mit der Neufassung des § 35 Abs. 4 wird eine besondere Regelung für die Eingliederungsvereinbarung derjenigen Arbeitslosen getroffen, die einen Anspruch auf einen Ein- gliederungsgutschein nach § 223 haben. Im Übrigen bleibt es bei der bisherigen geltenden Regelung des § 6 i. V. m. § 35 Abs. 4 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), nach der die Agentur für Arbeit spätestens nach der Arbeitslosmeldung zusammen mit jedem Arbeitslosen die für die Vermittlung erforderlichen beruf- lichen und persönlichen Merkmale des Arbeitslosen, seine beruflichen Fähigkeiten und seine Eignung festzustellen und in einer Eingliederungsvereinbarung die zu einer beruflichen Eingliederung erforderlichen Leistungen und die eigenen Bemühungen des Arbeitslosen festzuhalten hat. Von diesem Grundsatz kann nur in Einzelfällen abgewichen werden, in denen vermittlerische Aktivitäten beispielsweise wegen un- mittelbar bevorstehendem Renteneintritt nicht notwendig sind. Auch mit jedem älteren Arbeitnehmer ist eine solche Ein- gliederungsvereinbarung abzuschließen. Bei älteren Arbeit- nehmern, die einen Eingliederungsgutschein nach § 223 erhalten haben, soll in diese Eingliederungsvereinbarung die Ausgabe des Eingliederungsgutscheins verbunden mit einem Arbeitsangebot oder einer Vereinbarung über die not- wendigen Eigenbemühungen zu dessen Einlösung auf- genommen werden. So wird sichergestellt, dass d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.141 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/7460, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 32.436–42.577 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.47) +D1D2D3 · Prüfwert b64a86248adb1d6b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP