Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 16/7439 · S. 45

Zu Artikel 1 (Änderung des Elften Buches

Zu Artikel 1 (Änderung des Elften Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Änderungen, mit denen die Inhaltsübersicht
an die neuen Regelungen angepasst wird.
Zu Nummer 2 (§ 2)
Die Vorschrift kommt dem Anliegen entgegen, einen An-
spruch auf gleichgeschlechtliche Pflege in das Gesetz aufzu-
nehmen. Zwar begründet die Regelung keinen Anspruch auf
gleichgeschlechtliche Pflege, sie verpflichtet Pflegeeinrich-
tungen jedoch dazu, wo immer möglich dem Wunsch von
Pflegebedürftigen nach gleichgeschlechtlicher Pflege Rech-
nung zu tragen. Ein Anspruch auf gleichgeschlechtliche
Pflege kann im Hinblick auf die Zusammensetzung des Pfle-
gepersonals, das weit überwiegend aus Frauen besteht, nicht
festgeschrieben werden.
Zu Nummer 3 (§ 7)
Die Regelung verpflichtet die Pflegekassen, Pflegebedürfti-
gen, die Leistungen nach diesem Buch beantragen, künftig
nicht mehr spätestens mit dem Bescheid über die Bewilli-
gung des Antrags, sondern unverzüglich eine Vergleichsliste
über die Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pfle-
geeinrichtungen zu übermitteln, in deren Einzugsbereich die
pflegerische Versorgung gewährleistet werden soll. Gleich-
zeitig haben sie dem Pflegebedürftigen mitzuteilen, wo sich
der nächst erreichbare Pflegestützpunkt befindet und wer der
zuständige Pflegeberater oder die zuständige Pflegeberaterin
ist. Dazu gehören auch Hinweise zur Erreichbarkeit, insbe-
sondere über Öffnungszeiten, Telefonnummern und öffent-
liche Verkehrsmittel. Ferner ist der Pflegebedürftige darüber
zu unterrichten, dass die Beratung und die Unterstützung so-
wohl durch den Pflegestützpunkt als auch durch den Pflege-
berater oder die Pflegeberaterin unentgeltlich sind (verglei-
che im Übrigen die Begründung zu § 7a und zu § 92c).
Die Regelung stellt ergänzend 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 280.557 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/7439 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/7439, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 212.852–493.409 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 4e93eb3ec80ebe58….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP