Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/7439 · S. 45
Zu Artikel 1 (Änderung des Elften Buches
Zu Artikel 1 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionelle Änderungen, mit denen die Inhaltsübersicht an die neuen Regelungen angepasst wird. Zu Nummer 2 (§ 2) Die Vorschrift kommt dem Anliegen entgegen, einen An- spruch auf gleichgeschlechtliche Pflege in das Gesetz aufzu- nehmen. Zwar begründet die Regelung keinen Anspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege, sie verpflichtet Pflegeeinrich- tungen jedoch dazu, wo immer möglich dem Wunsch von Pflegebedürftigen nach gleichgeschlechtlicher Pflege Rech- nung zu tragen. Ein Anspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege kann im Hinblick auf die Zusammensetzung des Pfle- gepersonals, das weit überwiegend aus Frauen besteht, nicht festgeschrieben werden. Zu Nummer 3 (§ 7) Die Regelung verpflichtet die Pflegekassen, Pflegebedürfti- gen, die Leistungen nach diesem Buch beantragen, künftig nicht mehr spätestens mit dem Bescheid über die Bewilli- gung des Antrags, sondern unverzüglich eine Vergleichsliste über die Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pfle- geeinrichtungen zu übermitteln, in deren Einzugsbereich die pflegerische Versorgung gewährleistet werden soll. Gleich- zeitig haben sie dem Pflegebedürftigen mitzuteilen, wo sich der nächst erreichbare Pflegestützpunkt befindet und wer der zuständige Pflegeberater oder die zuständige Pflegeberaterin ist. Dazu gehören auch Hinweise zur Erreichbarkeit, insbe- sondere über Öffnungszeiten, Telefonnummern und öffent- liche Verkehrsmittel. Ferner ist der Pflegebedürftige darüber zu unterrichten, dass die Beratung und die Unterstützung so- wohl durch den Pflegestützpunkt als auch durch den Pflege- berater oder die Pflegeberaterin unentgeltlich sind (verglei- che im Übrigen die Begründung zu § 7a und zu § 92c). Die Regelung stellt ergänzend
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 280.557 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/7439, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 212.852–493.409 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 4e93eb3ec80ebe58….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP