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Artikel 3 · BT-Drs. 13/9109 · S. 19
Zu Artikel 3 (Änderung sonstigen Bundesrechts)
Zu Artikel 3 (Änderung sonstigen Bundesrechts) Zu Absatz 1 Es handelt sich um Folgeänderungen zu Artikel 1 Nr. 2. Zu den Absätzen 2, 4 und 5 Es handelt sich um Folgeänderungen zu Artikel 1 Nr. 5. Zu Absatz 3 Zu Buchstabe a Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe a des Gesetzes zur Ände- rung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerbe- rechtlicher Vorschriften vom 23. November 1994 (BGBl. I S. 3475) hat die Beschränkung der Versteige- rererlaubnis auf natürliche Personen besei tigt; seit- dem ist sie auch juristischen Personen zu erteilen. Als Folgeänderung wird § 13 VerstV entsprechend erweitert. Hierbei kommt der gewerberechtliche Grundsatz zum Ausdruck, daß juristische Personen durch ihre gesetzlichen Vertreter h andeln, die daher berechtigt sein sollen, die Versteigerung zu leiten. Durch Satz 2 wird es dem Versteigerer (natürliche Person oder gesetzliche Vertreter der juristischen Person) ermöglicht, sich bei der Leitung der Verstei- gerung durch geeignete Mitarbeiter vertreten zu lassen. Zu den Buchstaben b, c Es handelt sich uni Folgeänderungen zu Artikel 1 Nr. 5. Zu Buchstabe d § 25 war unter Ausnutzung der Ermächtigung des § 34b Abs. 8 Nr. 1 Buchstabe e GewO durch Verord- nung vom 12. Januar 1961 (BGBl. I S. 43) geschaffen worden. Er besagt, daß für den Versteigerer i. S. des § 34 b, der Versteigerungen im Reisegewerbe durch- führt, die Vorschriften der §§ 56, 56a nicht gelten, also insbesondere auch nicht das Versteigerungsver- bot des § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe f, das somit nur für Reisegewerbetreibende als solche Bedeutung hat. § 61 a, der durch Artikel 2 Nr. 26 des Gesetzes zur Änderung des Titels III der Gewerbeordnung und anderer gewerberechtlicher Vorschriften vom 25. Juli 1984 (BGBl. I S. 1008) eingefügt worden war, stellt diese Auslegung in Zweifel, weil hiernach für V
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.381 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 13/9109, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 64.898–67.279 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.14) +D1D2D3 · Prüfwert d9a6ab7a9658711a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP