Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 13/7385 · S. 61
Zu Artikel 5 a (Änderung des Jugendschutzge-
Zu Artikel 5 a (Änderung des Jugendschutzge- setzes): I. Allgemeines: a) Die zentrale Regelung dieser Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz - JÖSchG) ist die Übertragung des soge- nannten FSK-Verfahrens auf digitale Bildträ- ger mit elektronischen Bildschirm-Unterhal- tungsspielen. Diese Bildträger, insbesondere die neuartigen CD-ROM, sind selbst keine elektronischen Bildschirm-Unterhaltungs- spiele, so daß sie durch die dafür ge troffene Regelung in § 8 JÖSchG nicht erfaßt werden können. Es handelt sich vielmehr um Bildträ- ger, die ebenso wie die in § 7 JÖSchG ge- nannten Videos überlassen oder weitergege- ben werden, damit ihr Programm am heimi- schen Bildschirmgerät abgerufen werden kann. Bisher werden sie von der Regelung des § 7 JÖSchG aber nur erfaßt, soweit Eindruck Drucksache 13/7385 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode und Wirkung von filmischen Sequenzen ge- prägt werden, da sie nur dann als den Video- kassetten vergleichbare Bildträger angesehen werden können. Sie werden durch die Novelle in die Freigabe- und Kennzeichnungsrege- lung einbezogen, ohne daß es künftig auf filmische Sequenzen ankommt, da von den Spielprogrammen auf diesen Bildträgern Be- einträchtigungen des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohles von Kindern und Ju- gendlichen ausgehen können, die denen der filmischen Programme vergleichbar sind. b) Bildträger mit Informations- und Lernpro- grammen, die offensichtlich keine beeinträch- tigende Wirkung auf Kinder oder Jugendliche haben können, werden von der Freigabe- und Kennzeichnungsregelung ausgenommen. Da- durch werden die obersten Landesbehörden von für die Gewährleistung eines wirksamen Jugendschutzes überflüssigen Prüfungen ent- lastet. c) Bei Gelegenheit dieser Novelle wird d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 67.138 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 13/7385, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 294.913–362.051 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.11) +D1D2D3 · Prüfwert d04e7684049ba040….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP