Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 13/7673 · S. 12
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Mit den Regelungen soll die Bemessungsgrundlage für das Amt des Vizepräsidenten des Bundesverfas- sungsgerichts angehoben werden. Im Hinblick auf Vergleichbarkeit von Aufgaben und Funktion der Präsidenten und des Vizepräsidenten des Bundesver- fassungsgerichts werden die Bezüge des Vizepräsi- denten sowohl im Sinne einer deutlichen Heraushe- bung gegenüber den anderen Richtern des Bundes- verfassungsgerichts als auch im Sinne einer stärke- ren Annäherung an die Präsidentenbezüge amtsan- gemessen festgesetzt; einbezogen sind Amtsgehalt und Ortszuschlag.
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Herkunft
BT-Drs. 13/7673, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 50.819–51.391 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3 · Prüfwert 801e67c6bc3cab4c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP