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Artikel 1 · BT-Drs. 13/6087 · S. 20

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozial-

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozial-
gesetzbuch)
Zu Nummer 1 (§ 13)
Zu Buchstabe a
Nach geltendem Recht haben nur freiwillige Mitglie-
der der gesetzlichen Krankenversicherung und ihre
mitversicherten Familienangehörigen die Möglich-
keit, anstelle der Sachleistung Kostenerstattung zu
wählen. Pflichtmitglieder dagegen erhalten bisher
Leistungen grundsätzlich ausschließlich nach dem
Sachleistungsprinzip.
Die gesetzlichen Krankenkassen konnten zwar im
Rahmen von Erprobungsregelungen die Kostener-
stattung auch für Pflichtversicherte zulassen. Von
dieser Möglichkeit haben jedoch nur verhältnismäßig
wenige Kassen Gebrauch gemacht.
Viele pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung sehen in der allein den freiwil-
ligen Mitgliedern eingeräumten Möglichkeit der
Kostenerstattung ein ungerechtfertigtes P rivileg. Un-
abweisbare Gründe, die Differenzierung beizubehal-
ten, gibt es nicht. Im Gegenteil: Die Möglichkeit der
Wahl der Kostenerstattung für alle Versicherten ver-
stärkt das Prinzip der Eigenverantwortung. Frei die
Versorgungsform wählen zu können, entspricht der
Vorstellung vom mündigen Bürger, der selbst ent-
scheidet, was für ihn zweckmäßig ist. Die Entschei-
dung für die Kostenerstattung kann zudem das
Kostenbewußtsein der Versicherten verstärken. Des-
halb soll sie allen Versicherten angeboten werden.
Entsprechend dem geltenden Recht wird der Umfang
der Kostenerstattung auf höchstens die Vergütung
beschränkt, die die Krankenkasse bei Erbringung als
Sachleistung zu tragen hätte.
Weiterhin wird entsprechend dem geltenden Recht
(vgl. Entscheidung des Bundessozialgerichts vom
10. Mai 1995 - 1 RK 14/94 -) klargestellt, daß Voraus-
setzung für den Anspruch auf die Kostenerstattung
die Inanspruchnahme eines Leistungserbringers ist,
der i

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 55.215 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 13/6087, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 82.210–137.425 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert cc030154daadaacc….

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