Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 13/6087 · S. 20
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozial-
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 13) Zu Buchstabe a Nach geltendem Recht haben nur freiwillige Mitglie- der der gesetzlichen Krankenversicherung und ihre mitversicherten Familienangehörigen die Möglich- keit, anstelle der Sachleistung Kostenerstattung zu wählen. Pflichtmitglieder dagegen erhalten bisher Leistungen grundsätzlich ausschließlich nach dem Sachleistungsprinzip. Die gesetzlichen Krankenkassen konnten zwar im Rahmen von Erprobungsregelungen die Kostener- stattung auch für Pflichtversicherte zulassen. Von dieser Möglichkeit haben jedoch nur verhältnismäßig wenige Kassen Gebrauch gemacht. Viele pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sehen in der allein den freiwil- ligen Mitgliedern eingeräumten Möglichkeit der Kostenerstattung ein ungerechtfertigtes P rivileg. Un- abweisbare Gründe, die Differenzierung beizubehal- ten, gibt es nicht. Im Gegenteil: Die Möglichkeit der Wahl der Kostenerstattung für alle Versicherten ver- stärkt das Prinzip der Eigenverantwortung. Frei die Versorgungsform wählen zu können, entspricht der Vorstellung vom mündigen Bürger, der selbst ent- scheidet, was für ihn zweckmäßig ist. Die Entschei- dung für die Kostenerstattung kann zudem das Kostenbewußtsein der Versicherten verstärken. Des- halb soll sie allen Versicherten angeboten werden. Entsprechend dem geltenden Recht wird der Umfang der Kostenerstattung auf höchstens die Vergütung beschränkt, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte. Weiterhin wird entsprechend dem geltenden Recht (vgl. Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 10. Mai 1995 - 1 RK 14/94 -) klargestellt, daß Voraus- setzung für den Anspruch auf die Kostenerstattung die Inanspruchnahme eines Leistungserbringers ist, der i
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 55.215 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/6087, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 82.210–137.425 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert cc030154daadaacc….
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