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Artikel 12 · BT-Drs. 13/4709 · S. 31

Zu Artikel 12 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)

Zu Artikel 12 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)
Durch die vorgeschlagene Ergänzung wird die in § 13
Abs. 2 enthaltene Verweisung auf die Vorschriften
des GVG über die Rechtshilfe um eine Verweisung
auf den neu in das EGGVG einzustellenden zweiten
Abschnitt ergänzt. Danach sollen die §§ 12, 13 und
15 bis 22 EGGVG-E entsprechend angewendet wer-
den. Aus der entsprechenden Anwendung ergibt
sich, daß für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit
der Übermittlung das Landesarbeitsgericht zuständig
sein soll.

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Herkunft

BT-Drs. 13/4709, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 149.497–150.004 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert bb951982055803ec….

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