Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 13/4709 · S. 31
Zu Artikel 12 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)
Zu Artikel 12 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes) Durch die vorgeschlagene Ergänzung wird die in § 13 Abs. 2 enthaltene Verweisung auf die Vorschriften des GVG über die Rechtshilfe um eine Verweisung auf den neu in das EGGVG einzustellenden zweiten Abschnitt ergänzt. Danach sollen die §§ 12, 13 und 15 bis 22 EGGVG-E entsprechend angewendet wer- den. Aus der entsprechenden Anwendung ergibt sich, daß für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung das Landesarbeitsgericht zuständig sein soll.
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Herkunft
BT-Drs. 13/4709, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 149.497–150.004 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert bb951982055803ec….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP