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Artikel 8 · BT-Drs. 16/6290 · S. 76
Zu Artikel 8 (Umsatzsteuergesetz)
Zu Artikel 8 (Umsatzsteuergesetz) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionelle Anpassung der Inhaltsübersicht an die Aufhe- bung des § 13d UStG sowie an die im Gesetz enthaltene Überschrift des § 25d UStG. Zu Nummer 2 (§ 1 Abs. 3 Satz 2) Auf Grund der Aufhebung von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 UStG durch das Jahressteuergesetz 2007 geht der Verweis auf Nummer 6 ins Leere und ist zu streichen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77 – Drucksache 16/6290 Zu Nummer 3 (§ 3 Abs. 9 Satz 4 und 5 – aufgehoben –) Nach § 3 Abs. 9 Satz 4 UStG liegt eine sonstige Leistung vor, wenn Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. § 3 Abs. 9 Satz 5 UStG regelt ty- pisierend, dass Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden, wenn sie nach den Umständen der Abgabe dazu bestimmt sind, an einem Ort verzehrt zu werden, der mit dem Abgabeort in einem räumlichen Zusam- menhang steht, und besondere Vorrichtungen für den Ver- zehr an Ort und Stelle bereitgehalten werden. Mit Urteilen vom 10. August 2006 – V R 55/04 – und vom 26. Oktober 2006 – V R 58, 59/04 – hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, der Wortlaut des § 3 Abs. 9 Satz 4 UStG sei nicht in vollem Umfang gemeinschaftsrechtskonform, weil danach unter Umständen zu Unrecht Lieferungen in sonstige Leistungen umqualifiziert würden. Vor dem Hinter- grund der EuGH-Urteile vom 2. Mai 1996 – Rs. C-231/94 – und vom 10. März 2005 – Rs. C-491/03 – müsse jedoch für jeden einzelnen Umsatz entschieden werden, ob das Liefer- element oder das Element der sonstigen Leistung überwiegt. § 3 Abs. 9 Satz 4 und 5 UStG sind somit aufzuheben. Auch im Bereich der Restaurationsumsätze richtet sich ent- sprechend der Rechtsprechung des BFH die Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen künftig nach d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.877 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/6290, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 329.790–346.667 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert c1970d9d8ed5b2e0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP