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Artikel 16 · BT-Drs. 16/6290 · S. 82

Zu Artikel 16 (Zerlegungsgesetz)

Zu Artikel 16 (Zerlegungsgesetz)
Zu Nummer 1 (§ 7)
Zu Buchstabe a (Absatz 1 Satz 4)
Die Änderung setzt einen Beschluss der Finanzministerkon-
ferenz vom 30. November 2006 um, nach dem das Lohnsteu-
erzerlegungsverfahren künftig auf der Basis des bisherigen
durch ElsterLohn modernisierten Verfahrens durchgeführt
und auf eine jährliche Ermittlung des Zerlegungsschlüssels
umgestellt werden soll. Die Regelung in Absatz 1 Satz 4
stellt die jährliche Ermittlung des Zerlegungsschlüssels
dadurch sicher, dass künftig jedes Kalenderjahr ein Fest-
stellungszeitraum für die Lohnsteuerzerlegung ist. Die nach
bisherigem Recht bestehende Kopplung des Feststellungs-
zeitraums an die Jahre, in denen nach dem Gesetz über Steu-
erstatistiken eine Lohnsteuerstatistik durchgeführt wurde,
entfällt damit. Durch die jährliche Ermittlung kommt es zu
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83 – Drucksache 16/6290
einer zeitnäheren Anwendung der Zerlegungsschlüssel, weil
der jeweils ermittelte Schlüssel nicht mehr auf das dritte,
vierte und fünfte Kalenderjahr, das dem Feststellungszeit-
raum folgt, angewandt wird, sondern immer nur auf das drit-
te Folgejahr. Durch die technische Modernisierung des Ver-
fahrens auf der Basis von ElsterLohn führt die jährliche
Ermittlung des Zerlegungsschlüssels nicht zu einer wesentli-
chen Vergrößerung des Verwaltungsaufwands, da ein weit-
gehend automatisiertes Verfahren eingesetzt werden kann.
Zu Buchstabe b (Absatz 3 Satz 1)
Die Einfügung des Termins 28. Februar des dritten Folgejah-
res, das dem Feststellungszeitraum folgt, sichert gesetzlich
die Einhaltung dieses Datums im Verfahrensverlauf der
Lohnsteuerzerlegung ab. Dieser Termin, der den endgültigen
Stand der Datenerhebung für die Ermittlung des Zerlegungs-
schlüssels und der Lieferung dieser Daten an 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.080 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/6290, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 364.448–369.528 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert c1970d9d8ed5b2e0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP