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Artikel 16 · BT-Drs. 16/6290 · S. 82
Zu Artikel 16 (Zerlegungsgesetz)
Zu Artikel 16 (Zerlegungsgesetz) Zu Nummer 1 (§ 7) Zu Buchstabe a (Absatz 1 Satz 4) Die Änderung setzt einen Beschluss der Finanzministerkon- ferenz vom 30. November 2006 um, nach dem das Lohnsteu- erzerlegungsverfahren künftig auf der Basis des bisherigen durch ElsterLohn modernisierten Verfahrens durchgeführt und auf eine jährliche Ermittlung des Zerlegungsschlüssels umgestellt werden soll. Die Regelung in Absatz 1 Satz 4 stellt die jährliche Ermittlung des Zerlegungsschlüssels dadurch sicher, dass künftig jedes Kalenderjahr ein Fest- stellungszeitraum für die Lohnsteuerzerlegung ist. Die nach bisherigem Recht bestehende Kopplung des Feststellungs- zeitraums an die Jahre, in denen nach dem Gesetz über Steu- erstatistiken eine Lohnsteuerstatistik durchgeführt wurde, entfällt damit. Durch die jährliche Ermittlung kommt es zu Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83 – Drucksache 16/6290 einer zeitnäheren Anwendung der Zerlegungsschlüssel, weil der jeweils ermittelte Schlüssel nicht mehr auf das dritte, vierte und fünfte Kalenderjahr, das dem Feststellungszeit- raum folgt, angewandt wird, sondern immer nur auf das drit- te Folgejahr. Durch die technische Modernisierung des Ver- fahrens auf der Basis von ElsterLohn führt die jährliche Ermittlung des Zerlegungsschlüssels nicht zu einer wesentli- chen Vergrößerung des Verwaltungsaufwands, da ein weit- gehend automatisiertes Verfahren eingesetzt werden kann. Zu Buchstabe b (Absatz 3 Satz 1) Die Einfügung des Termins 28. Februar des dritten Folgejah- res, das dem Feststellungszeitraum folgt, sichert gesetzlich die Einhaltung dieses Datums im Verfahrensverlauf der Lohnsteuerzerlegung ab. Dieser Termin, der den endgültigen Stand der Datenerhebung für die Ermittlung des Zerlegungs- schlüssels und der Lieferung dieser Daten an
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.080 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/6290, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 364.448–369.528 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert c1970d9d8ed5b2e0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP