Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/5050 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozial-
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Folgeänderung zur Aufhebung des § 391 SGB III. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/5050 Zu Nummer 2 (§ 382) Zu Buchstabe a Für den Vollzug der Verträge mit den Mitgliedern (und ehe- maligen Mitgliedern) des Vorstands der Bundesagentur gibt es bisher keine Regelung. Der Vollzug der Verträge, insbe- sondere die Zahlung von Vergütung, Fürsorge- und Versor- gungsleistungen obliegt der Bundesagentur. Dies entspricht der geltenden Praxis. Die gesetzliche Regelung schafft inso- weit eine klare Zuständigkeit. Beim Vollzug der Verträge un- terliegt die Bundesagentur der Aufsicht des Bundesministe- riums für Arbeit und Soziales und der Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Zu Buchstabe b Zu Absatz 7 Für den Fall, dass Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte zum Mitglied des Vorstands berufen werden, sind gesetz- liche Regelungen zu den Auswirkungen auf das bisherige Beamtenverhältnis erforderlich. Während der Amtszeit als Mitglied des Vorstands ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis. Zu Absatz 8 Endet das Amtsverhältnis eines Mitglieds des Vorstands, das zuvor in einem Beamtenverhältnis stand, gelten die Regelun- gen des Beamtenrechts. Damit fällt die oder der Betroffene grundsätzlich wieder in das Amt zurück, das sie oder er zu- vor innehatte. Die Regelung stellt sicher, dass bisherigen Mitgliedern des Vorstands, die vor ihrer Amtszeit in einem Beamtenverhältnis standen, keine Nachteile erwachsen. Ist nach Beendigung der Amtszeit als Mitglied des Vorstands die Übertragung eines angemessenen Amtes oder eine Ver- setzung nach § 26 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) nicht möglich, tritt die Beamtin oder der Beamte kraft Gesetzes in den einstweiligen Ruhestan
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.094 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/5050, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.618–35.712 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.45) +D1D2D3 · Prüfwert 19f35438bf3c4714….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP