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Artikel 15 · BT-Drs. 14/8763 · S. 12

Zu Artikel 15 (Änderung des § 66 des Gesetzes zur

Zu Artikel 15 (Änderung des § 66 des Gesetzes zur
Regelung von öffentlichen Angeboten
zum Erwerb von Wertpapieren und
von Unternehmensübernahmen)
Es handelt sich um eine Folgeänderung. Die Vorschrift über
die Erweiterung der Postulationsfähigkeit im Falle einer
landesrechtlichen Zuständigkeitskonzentration wird wegen
des Wegfalls der Lokalisation der bei den Oberlandesge-
richten postulationsfähigen Rechtsanwälte gegenstandslos
und daher aufgehoben.

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Herkunft

BT-Drs. 14/8763, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 35.593–36.047 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.51) +D1D2D3 · Prüfwert 1a83c9606bebf024….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP