Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 53 · BT-Drs. 14/9000 · S. 49
Zu Artikel 53 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes)
Zu Artikel 53 (Änderung des Luftverkehrsgesetzes) Aus Gründen der Rechtssicherheit sind bestimmte Doku- mente besonderer Bedeutung mitzuführen (wie Lufttüchtig- keitszeugnisse), auszuhändigen (wie Luftfahrerscheine) oder in einer besonderen Form einem Antrag beizufügen. Dies setzt ein körperliches Vorhandensein des jeweiligen Dokumentes voraus, das einer elektronischen Form entge- gensteht. Hinzu kommt bei den überwiegend grenzüber- schreitenden Abläufen im Luftverkehr, dass Behörden im Ausland beispielsweise bei einfliegenden ausländischen Luftfahrzeugen tendenziell die Voraussetzungen für eine Anwendung der elektronischen Signatur nicht oder nur un- ter Schwierigkeiten werden erfüllen können.
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Herkunft
BT-Drs. 14/9000, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 225.873–226.577 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 185d015c96a111d6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP