Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 14/8998 · S. 10
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis) Auf die Begründung zu den Nummern 6 und 9 wird verwie- sen. Zu Nummer 2 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 OWiG) Auf die Begründung zu Artikel 1 Nr. 1 (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 StGB) wird verwiesen. Zu Nummer 3 (§ 29 Abs. 1) Die Änderungen entsprechen den in Artikel 1 Nr. 1 und 2 (§§ 14, 75 StGB) vorgesehenen Modifikationen. Wie dort handelt es sich um eine Folgeregelung zu den vorgesehenen Änderungen in § 30 OWiG, um den Gleichklang zwischen diesen drei Bestimmungen (§ 75 StGB, §§ 29, 30 OWiG) beizubehalten. Zu den inhaltlichen Auswirkungen der Rege- lung und ihre Rechtfertigung wird auf die Begründung zu Artikel 1 Nr. 2 (§ 75 StGB) verwiesen. Zu Nummer 4 (§ 30) Zu Buchstabe a (Absatz 1) Zu Doppelbuchstabe aa Zur Änderung von Nummer 3 wird auf die Begründung zu Artikel 1 Nr. 1 (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 StGB) verwiesen. Zu den Doppelbuchstaben bb und cc Die neue Nummer 5 dient vorrangig der Umsetzung der Verpflichtung aus Artikel 3 Abs. 1 des Zweiten Protokolls zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Inte- ressen der Europäischen Gemeinschaften. a) Artikel 3 Abs. 1 des Zweiten Protokolls knüpft die Ver- antwortlichkeit der juristischen Person für zu ihren Gunsten begangene Betrugs-, Bestechungs- und Geld- wäschehandlungen an die auf bestimmten Kriterien be- ruhende Führungsposition des Täters. Eine solche Füh- rungsposition kann demnach auch aus der bloßen Inne- habung von Kontrollbefugnissen resultieren. Handlun- gen von Leitungspersonen, die keine Vertretungs- bzw. Geschäftsführungsbefugnisse für die juristische Person haben, sondern denen „nur“ bestimmte Kontrollbefug- nisse zustehen, werden von der derzeitigen Fassung des § 30 OWiG aber nicht erfasst: Solche Leitungspersonen können z. B. die
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.012 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/8998, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 31.707–42.719 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 6f7e52d938bca596….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP