Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 14/8998 · S. 10

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten)
Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis)
Auf die Begründung zu den Nummern 6 und 9 wird verwie-
sen.
Zu Nummer 2 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 OWiG)
Auf die Begründung zu Artikel 1 Nr. 1 (§ 14 Abs. 1 Nr. 2
StGB) wird verwiesen.
Zu Nummer 3 (§ 29 Abs. 1)
Die Änderungen entsprechen den in Artikel 1 Nr. 1 und 2
(§§ 14, 75 StGB) vorgesehenen Modifikationen. Wie dort
handelt es sich um eine Folgeregelung zu den vorgesehenen
Änderungen in § 30 OWiG, um den Gleichklang zwischen
diesen drei Bestimmungen (§ 75 StGB, §§ 29, 30 OWiG)
beizubehalten. Zu den inhaltlichen Auswirkungen der Rege-
lung und ihre Rechtfertigung wird auf die Begründung zu
Artikel 1 Nr. 2 (§ 75 StGB) verwiesen.
Zu Nummer 4 (§ 30)
Zu Buchstabe a (Absatz 1)
Zu Doppelbuchstabe aa
Zur Änderung von Nummer 3 wird auf die Begründung zu
Artikel 1 Nr. 1 (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 StGB) verwiesen.
Zu den Doppelbuchstaben bb und cc
Die neue Nummer 5 dient vorrangig der Umsetzung der
Verpflichtung aus Artikel 3 Abs. 1 des Zweiten Protokolls
zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Inte-
ressen der Europäischen Gemeinschaften.
a) Artikel 3 Abs. 1 des Zweiten Protokolls knüpft die Ver-
antwortlichkeit der juristischen Person für zu ihren
Gunsten begangene Betrugs-, Bestechungs- und Geld-
wäschehandlungen an die auf bestimmten Kriterien be-
ruhende Führungsposition des Täters. Eine solche Füh-
rungsposition kann demnach auch aus der bloßen Inne-
habung von Kontrollbefugnissen resultieren. Handlun-
gen von Leitungspersonen, die keine Vertretungs- bzw.
Geschäftsführungsbefugnisse für die juristische Person
haben, sondern denen „nur“ bestimmte Kontrollbefug-
nisse zustehen, werden von der derzeitigen Fassung des
§ 30 OWiG aber nicht erfasst:
Solche Leitungspersonen können z. B. die

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.012 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 14/8998 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 14/8998, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 31.707–42.719 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 6f7e52d938bca596….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP