Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 14/8008 · S. 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Die Vorschrift enthält die Regelungen zum In-Kraft-Treten des Gesetzes. Zu Absatz 2 (Nr. 5) Die Neuregelung des § 25d soll rückwirkend zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes zur Familienförderung wirksam werden. Es handelt sich um eine zulässige rück- wirkende Begünstigung, die in der Praxis bereits angewen- det wird. Zu Absatz 3 (Nr. 8a) Mit der Änderung in § 27d wird ein rein redaktionelles Ver- sehen im Zusammenhang mit dem Lebenspartnerschaftsge- setz korrigiert, das bereits am 1. August 2001 in Kraft getre- ten ist. Da eine Änderung in diesem Gesetzgebungsverfah- ren bereits absehbar war, ist ein rückwirkendes Inkrafttreten zulässig. Spätestens seit dem 1. August 2001 lag kein Ver- trauenstatbestand mehr vor. Zu Absatz 4 Zu Nummer 11 Mit der Änderung wird ein redaktionelles Versehen im Rah- men des KOV-Anpassungsgesetzes 1991 korrigiert. Der in § 35 Abs. 2 Satz 5 letzter Halbsatz BVG enthaltene Verweis wird lediglich an die seit 1. Januar 1991 geltende Fassung des § 40a BVG angepasst. Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 – Drucksache 14/8008 Zu Nummer 12 Mit der Änderung wird ein redaktionelles Versehen im Rah- men des KOV-Anpassungsgesetzes 1991, durch das ab dem 1. Januar 1991 in den neuen Ländern eine gesetzliche Rege- lung für die Anpassung der Pflegeausgleiche fehlte, korri- giert. Durch das rückwirkende In-Kraft-Treten wird die ent- standene Gesetzeslücke im Sinne der bisherigen Praxis ge- schlossen. III. Finanzielle Auswirkungen Die Regelungen sind weitgehend kostenneutral. Zu Nummer 7 Die Ausgaben von Bund und Ländern bei der Hilfe zur Pflege im teil- und vollstationären Bereich in Höhe von etwa 3,65 Mio. DM jährlich verschieben sich von der Kriegsopferfürsorge auf die Beihilfe. Davon entfallen auf die Länder und Gemeinden ca. 2
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.841 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/8008, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 29.162–35.003 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 9888093e9d597b53….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP