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Artikel 2 · BT-Drs. 14/8008 · S. 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
Die Vorschrift enthält die Regelungen zum In-Kraft-Treten
des Gesetzes.
Zu Absatz 2 (Nr. 5)
Die Neuregelung des § 25d soll rückwirkend zum Zeitpunkt
des In-Kraft-Tretens des Gesetzes zur Familienförderung
wirksam werden. Es handelt sich um eine zulässige rück-
wirkende Begünstigung, die in der Praxis bereits angewen-
det wird.
Zu Absatz 3 (Nr. 8a)
Mit der Änderung in § 27d wird ein rein redaktionelles Ver-
sehen im Zusammenhang mit dem Lebenspartnerschaftsge-
setz korrigiert, das bereits am 1. August 2001 in Kraft getre-
ten ist. Da eine Änderung in diesem Gesetzgebungsverfah-
ren bereits absehbar war, ist ein rückwirkendes Inkrafttreten
zulässig. Spätestens seit dem 1. August 2001 lag kein Ver-
trauenstatbestand mehr vor.
Zu Absatz 4
Zu Nummer 11
Mit der Änderung wird ein redaktionelles Versehen im Rah-
men des KOV-Anpassungsgesetzes 1991 korrigiert. Der in
§ 35 Abs. 2 Satz 5 letzter Halbsatz BVG enthaltene Verweis
wird lediglich an die seit 1. Januar 1991 geltende Fassung
des § 40a BVG angepasst.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 – Drucksache 14/8008
Zu Nummer 12
Mit der Änderung wird ein redaktionelles Versehen im Rah-
men des KOV-Anpassungsgesetzes 1991, durch das ab dem
1. Januar 1991 in den neuen Ländern eine gesetzliche Rege-
lung für die Anpassung der Pflegeausgleiche fehlte, korri-
giert. Durch das rückwirkende In-Kraft-Treten wird die ent-
standene Gesetzeslücke im Sinne der bisherigen Praxis ge-
schlossen.
III. Finanzielle Auswirkungen
Die Regelungen sind weitgehend kostenneutral.
Zu Nummer 7
Die Ausgaben von Bund und Ländern bei der Hilfe zur
Pflege im teil- und vollstationären Bereich in Höhe von
etwa 3,65 Mio. DM jährlich verschieben sich von der
Kriegsopferfürsorge auf die Beihilfe. Davon entfallen auf
die Länder und Gemeinden ca. 2

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.841 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 14/8008, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 29.162–35.003 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 9888093e9d597b53….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP