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Artikel 1 · BT-Drs. 14/9197 · S. 7

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Mit der Änderung wird der durch Nummer 2 neu eingefügte
§ 86a in die Inhaltsübersicht aufgenommen.
Zu Nummer 2 (§ 86a)
Zu § 86a Abs. 1
In Absatz 1 Satz 1 wird festgelegt, dass zur Aufrechterhal-
tung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt Lichtbilder
von Gefangenen angefertigt und gespeichert werden kön-
nen. Die Regelung tritt selbständig neben § 86 Abs. 1, 2
Drucksache 14/9197 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
StVollzG, der eine Anfertigung von Lichtbildern lediglich
zur Sicherung des Vollzuges erlaubt. Durch Absatz 1 Satz 2
wird die sich bereits aus § 179 Abs. 2 StVollzG ergebende
Rechtslage konkretisiert und ausdrücklich klargestellt, dass
die Aufnahme der Lichtbilder nur mit Kenntnis der jeweils
betroffenen Gefangenen erfolgen darf.
Zu § 86a Abs. 2
In dieser Vorschrift werden die Zwecke, zu denen die nach
Absatz 1 gewonnenen Lichtbilder genutzt werden können,
abschließend beschrieben.
Ihre Nutzung, also insbesondere die Einsichtnahme in die
gespeicherten Lichtbilder, ist lediglich für Zwecke der Iden-
titätskontrolle von Gefangenen und nur in den beiden in der
Vorschrift bezeichneten Fällen möglich.
Die Regelung des § 86a Abs. 2 Nr. 1 ermöglicht die Identi-
tätskontrolle in den jeweiligen Abteilungen. Während im
Regelfall beim Einsatz erfahrener Vollzugsbediensteter,
denen die in ihrer Abteilung untergebrachten Gefangenen
bereits persönlich bekannt sind, eine besondere Identitäts-
kontrolle durch Einsichtnahme in Lichtbilder beim norma-
len Vollzugsablauf nicht erforderlich sein wird, ist es auf-
grund des häufigen Einsatzwechsels von Personal – auch in
Verbindung mit der Neuaufnahme bzw. Verlegung von
Gefangenen in bzw. zwischen den Abteilungen – erforder-
lich, dass sich die Vollzugsbediensteten an Hand vo

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.293 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/9197, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.642–24.935 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 8aca7970af113448….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP