Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/9197 · S. 7
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Mit der Änderung wird der durch Nummer 2 neu eingefügte § 86a in die Inhaltsübersicht aufgenommen. Zu Nummer 2 (§ 86a) Zu § 86a Abs. 1 In Absatz 1 Satz 1 wird festgelegt, dass zur Aufrechterhal- tung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt Lichtbilder von Gefangenen angefertigt und gespeichert werden kön- nen. Die Regelung tritt selbständig neben § 86 Abs. 1, 2 Drucksache 14/9197 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode StVollzG, der eine Anfertigung von Lichtbildern lediglich zur Sicherung des Vollzuges erlaubt. Durch Absatz 1 Satz 2 wird die sich bereits aus § 179 Abs. 2 StVollzG ergebende Rechtslage konkretisiert und ausdrücklich klargestellt, dass die Aufnahme der Lichtbilder nur mit Kenntnis der jeweils betroffenen Gefangenen erfolgen darf. Zu § 86a Abs. 2 In dieser Vorschrift werden die Zwecke, zu denen die nach Absatz 1 gewonnenen Lichtbilder genutzt werden können, abschließend beschrieben. Ihre Nutzung, also insbesondere die Einsichtnahme in die gespeicherten Lichtbilder, ist lediglich für Zwecke der Iden- titätskontrolle von Gefangenen und nur in den beiden in der Vorschrift bezeichneten Fällen möglich. Die Regelung des § 86a Abs. 2 Nr. 1 ermöglicht die Identi- tätskontrolle in den jeweiligen Abteilungen. Während im Regelfall beim Einsatz erfahrener Vollzugsbediensteter, denen die in ihrer Abteilung untergebrachten Gefangenen bereits persönlich bekannt sind, eine besondere Identitäts- kontrolle durch Einsichtnahme in Lichtbilder beim norma- len Vollzugsablauf nicht erforderlich sein wird, ist es auf- grund des häufigen Einsatzwechsels von Personal – auch in Verbindung mit der Neuaufnahme bzw. Verlegung von Gefangenen in bzw. zwischen den Abteilungen – erforder- lich, dass sich die Vollzugsbediensteten an Hand vo
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.293 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/9197, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.642–24.935 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 8aca7970af113448….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP