Gesetze / CoronaEinreiseV · BAnz AT 13.01.2021 V1; VkBl 2021, 68
Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von Nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag
10 Normen · ausgefertigt 13.01.2021 · letzte Änderung 31.03.2021 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Pflichten von Einreisenden
- § 1 Anmeldepflicht
- § 2 Ausnahmen von der Anmeldepflicht
- § 3 Test- und Nachweispflicht
- § 4 Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht
- Abschnitt 2 · Pflichten von Verkehrsunternehmen
- § 5 Informationspflichten der Verkehrsunternehmen
- § 6 Pflichten der Beförderer im Zusammenhang mit der Beförderung
- § 7 Auskunftspflicht der Beförderer
- Abschnitt 3 · Pflichten von Mobilfunknetzbetreibern
- § 8 Informationspflichten der Mobilfunknetzbetreiber
- Abschnitt 4 · Schlussbestimmungen
- § 9 Ordnungswidrigkeiten
- § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage
Änderungsverlauf
- 31.03.2021 — 10 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 6 weitere neueste Änderung
- 30.03.2021 — 6 Normen geändert · §§ 2, 3, 4, 6 und 2 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.