Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2019/2020

HG 2019/2020

Art 9 Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes

Stand: 27.08.2026

Bayern

Das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F), das zuletzt durch § 1 Abs. 84 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Art. 34 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 Nr. 3 werden nach dem Wort „Gerichte“ die Wörter „, in Abschiebungshafteinrichtungen“ eingefügt.

b) Es wird folgender Satz 3 angefügt:

“ Die Zulage nach Satz 1 Nr. 3 wird nicht neben einer Zulage nach Satz 1 Nr. 2 gewährt; dies gilt entsprechend, wenn und solange die Zulage nach Satz 1 Nr. 2 gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 3 fortgezahlt wird.“

2. In Anlage 1 werden in der Fußnote 1 zu der Besoldungsgruppe A 15 nach dem Wort „Forsten“ die Wörter „oder am Staatlichen Bauamt“ eingefügt.

3. Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a) Bei der Amtsbezeichnung „Sekretär, Sekretärin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Justizsicherheits-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.

b) Bei der Amtsbezeichnung „Obersekretär, Obersekretärin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Museumsbetriebs-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.

c) Bei der Amtsbezeichnung „Hauptsekretär, Hauptsekretärin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Landwirtschafts-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.

d) Bei der Amtsbezeichnung „Inspektor, Inspektorin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Landwirtschafts-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.

e) Bei der Amtsbezeichnung „Oberinspektor, Oberinspektorin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Landwirtschafts-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.

f) Bei der Amtsbezeichnung „Amtmann, Amtfrau“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Landwirtschafts-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.

g) Bei der Amtsbezeichnung „Amtsrat, Amtsrätin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Landwirtschafts-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.

h) Bei der Amtsbezeichnung „Rat, Rätin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Medizinal-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.

i) Bei der Amtsbezeichnung „Oberrat, Oberrätin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Landwirtschafts-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.

j) Bei der Amtsbezeichnung „Direktor, Direktorin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Museums-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.

k) Bei der Amtsbezeichnung „Leitender Direktor, Leitende Direktorin“ wird in der Spalte „Zusätze“ nach dem Wort „Museums-“ das Wort „Pflege-“ eingefügt.

4. In Anlage 7 Rechtsgrundlage Art. 51 Abs. 1 Nr. 6 wird die Angabe „41,82“ durch die Angabe „100,00“ ersetzt.

Art 8a Art 10