Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2019/2020

HG 2019/2020

Art 6m Stellenhebungen an Grund- und Mittelschulen

Stand: 27.08.2026

Bayern

Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags durch Stellenplanüberleitung im Stellenplan des Einzelplans 05 des Haushaltsjahres 2020 bei Kapitel 05 12 (Öffentliche Grund- und Mittelschulen) 2 000 Stellenhebungen nach Besoldungsgruppe A12+AZ und nach Besoldungsgruppe A13 in Höhe von bis zu 12 000 000 € Jahreskosten vorzunehmen.

Art 6l Art 7