Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2019/2020
HG 2019/2020Art 17 Durchführungsbestimmungen
Stand: 27.08.2026
Für die Ausführung des Haushaltsplans und die Aufstellung der Haushaltsrechnung gelten neben den allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorschriften die weiteren haushaltsgesetzlichen Regelungen in den Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz.