Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2019/2020
HG 2019/2020Art 13 Weitere Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes
Stand: 27.08.2026
Das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz, das zuletzt durch Art. 12 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Art. 17 Abs. 4 wird das Wort „vier“ durch das Wort „drei“ ersetzt.
2. In Art. 40 Satz 3 wird die Angabe „75 v. H.“ durch die Angabe „77 v. H.“ ersetzt.