Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2019/2020

HG 2019/2020

Art 1 Feststellung des Haushaltsplans

Stand: 27.08.2026

Bayern

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird in Einnahmen und Ausgaben

1. für das Haushaltsjahr 2019 auf 65 554 713 800 € und

2. für das Haushaltsjahr 2020 auf 80 648 130 200 €

festgestellt.

Art 2