Gesetze / VerwFöG · BGBl I 1992, 2091
Gesetz zur Förderung der anderweitigen Verwendung von Berufssoldaten und Beamten
4 Normen · ausgefertigt 21.12.1992 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2025 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 4 — Versorgungsrechtliche Regelungen | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- -None
- Art 1 · Förderung der anderweitigen Verwendung von Berufssoldaten und Beamten des Geschäftsbereichs des Bundesministers der Verteidigung
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Laufbahnrechtliche Regelungen
- § 3Besoldungsrechtliche Regelungen
- § 4Versorgungsrechtliche Regelungen
- Art 2None
- Art 3 · Einmaliges Übergangsgeld für Soldaten auf Zeit im Beitrittsgebiet
- Art 4 · Geltungsdauer
Änderungsverlauf
- 01.01.2025 — 1 Norm geändert · § 4 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.