Gesetze / VZOZÜV · BGBl I 2003, 2550

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten der Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektionen in den neuen Ländern nach dem Vermögenszuordnungsgesetz auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen

2 Normen · ausgefertigt 10.12.2003 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen

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NormZitierende Entscheidungen
§ 1 — Übertragung der Zuständigkeiten1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Übertragung der Zuständigkeiten
  3. § 2 Inkrafttreten