Gesetze / TourKfmAusbV · BGBl I 2005, 794
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit
11 Normen · ausgefertigt 18.03.2005 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Ausbildungsdauer
- § 3Zielsetzung der Berufsausbildung
- § 4Struktur der Berufsausbildung
- § 5Ausbildungsberufsbild
- § 6Ausbildungsrahmenplan
- § 7Ausbildungsplan
- § 8Berichtsheft
- § 9Zwischenprüfung
- § 10Abschlussprüfung
- § 11Inkrafttreten
- Anlage 1(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Sachliche Gliederung -
- Anlage 2(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Zeitliche Gliederung -