Gesetze / TiermedFAngAusbV · BGBl I 2005, 2522
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten
11 Normen · ausgefertigt 22.08.2005 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Ausbildungsdauer
- § 3Zielsetzung der Berufsausbildung
- § 4Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsrahmenplan
- § 6Ausbildungsplan
- § 7Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- § 8Zwischenprüfung
- § 9Abschlussprüfung
- § 10Fortsetzung der Berufsausbildung
- § 11Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten - Sachliche Gliederung -
- Anlage 2(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten - Zeitliche Gliederung -