Gesetze / TKGebV · BGBl I 2007, 1477
Verordnung über Telekommunikationsgebühren
3 Normen · ausgefertigt 19.07.2007 · letzte Änderung 04.07.2020 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Erhebung von Gebühren
- § 2 Gebührenbefreiungen
- § 3 Inkrafttreten
- Anlage 1 Gebührentatbestände für die Bearbeitung von Anträgen auf Registrierung von Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Rufnummern nach § 66 in Verbindung mit § 142 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6 des Telekommunikationsgesetzes
- Anlage 2 Gebührentatbestände für die einzelfallbezogene Koordinierung, Anmeldung, Übertragung und Notifizierung von Satellitensystemen nach § 56 in Verbindung mit § 142 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6 des Telekommunikationsgesetzes
- Anlage 3 Gebührentatbestände für die Entscheidung über die Übertragung von Wegerechten nach § 69 in Verbindung mit § 142 Abs. 1 Nr. 7 des Telekommunikationsgesetzes
Änderungsverlauf
- 04.07.2020 — 1 Norm geändert · § 2 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.