Gesetze / TätoV · BGBl I 2008, 2215
Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen
6 Normen · ausgefertigt 13.11.2008 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Allgemein verbotene Stoffe
- § 2Mitteilungspflichten
- § 3Kennzeichnung
- § 4Gute Herstellungspraxis
- § 5Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 6Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1(zu § 1 Satz 2 Nr. 2) Liste der Amine, die bei der reduktiven Spaltung von Azofarbstoffen entstehen
- Anlage 2(zu § 1 Satz 2 Nr. 3) Farbstoffe, die beim Herstellen und Behandeln von Mitteln nach § 1 Satz 1 nicht verwendet werden dürfen