Gesetze / PflanzTechnAusbV · BGBl I 2013, 482
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin
8 Normen · ausgefertigt 12.03.2013 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 4Durchführung der Berufsausbildung
- § 5Zwischenprüfung
- § 6Abschlussprüfung
- § 7Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 8Inkrafttreten
- Anlage(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin