Gesetze / KrWoFGV · BGBl. I 2024, Nr. 261

Verordnung zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen der Wohnsitz im Sinne des § 4 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes bei kriegsbedingtem Aufenthalt außerhalb der Aussiedlungsgebiete als fortbestehend gilt

2 Normen · ausgefertigt 09.08.2024 · 10 zitierende Entscheidungen · Änderungen

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 1 — Wohnsitzfortgeltung10
§ 2 — Inkrafttreten1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Wohnsitzfortgeltung
  3. § 2 Inkrafttreten