Gesetze / KrWoFGV · BGBl. I 2024, Nr. 261
Verordnung zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen der Wohnsitz im Sinne des § 4 Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes bei kriegsbedingtem Aufenthalt außerhalb der Aussiedlungsgebiete als fortbestehend gilt
2 Normen · ausgefertigt 09.08.2024 · 10 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Wohnsitzfortgeltung | 10 |
| § 2 — Inkrafttreten | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.