Gesetze / GüLogFachwPrV · BGBl I 2013, 236
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik und Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik
12 Normen · ausgefertigt 13.02.2013 · letzte Änderung 10.01.2020 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung
- § 4 Inhalte der Prüfung
- § 5 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 6 Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 7 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 8 Zeugnisse
- § 9 Wiederholung der Prüfung
- § 10 Ausbildereignung
- § 11 Übergangsvorschriften
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu den §§ 7 und 8)Bewertungsmaßstab und -schlüssel
- Anlage 2 (zu § 9)Zeugnisinhalte
Änderungsverlauf
- 10.01.2020 — 9 Normen geändert · §§ 3, 5, 6, 7 und 5 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.