Gesetze / BäckMstrV · BGBl I 1997, 393

Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Bäcker-Handwerk

8 Normen · ausgefertigt 28.02.1997 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 02.02.2022 · Änderungen →

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NormZitierende Entscheidungen
§ 1 — Berufsbild1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. 1. Abschnitt · Berufsbild
  3. § 1Berufsbild
  4. 2. Abschnitt · Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung
  5. § 2Gliederung, Dauer und Bestehen der praktischen Prüfung (Teil I)
  6. § 3Meisterprüfungsarbeit
  7. § 4Arbeitsprobe
  8. § 5Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)
  9. 3. Abschnitt · Übergangs- und Schlußvorschriften
  10. § 6Übergangsvorschrift
  11. § 7Weitere Anforderungen
  12. § 8Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 02.02.2022 — 1 Norm geändert · § 7 neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.