Gesetze / AdVermiStAnKoV · BGBl I 2005, 1266
Verordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten
7 Normen · ausgefertigt 04.05.2005 · letzte Änderung 01.04.2021 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 · Anerkennung und Überprüfung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft
- § 1 Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle
- § 2 Zulassung als anerkannte Auslandsvermittlungsstelle
- § 3 Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
- § 4 Bericht an die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
- Abschnitt 2 · Kosten, Inkrafttreten
- § 5 Gebühren
- § 6 Erstattung von Auslagen
- § 7 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
- 01.04.2021 — 3 Normen geändert · §§ 1, 2, 5 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.