Gesetze / AbfKlärV · BGBl I 2017, 3465
Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
40 Normen · ausgefertigt 27.09.2017 · 22 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2023 · Änderungen →
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Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Teil 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Kreislaufwirtschaft von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
- § 3aBerichtspflichten; Phosphoruntersuchungen
- Teil 2 · Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost auf und in Böden
- Abschnitt 1 · Untersuchungspflichten
- § 4Bodenbezogene Untersuchungspflichten
- § 5Klärschlammbezogene Untersuchungspflichten
- § 6Beschränkte Klärschlammuntersuchung
- Abschnitt 2 · Grenzwerte; Seuchen- und Phytohygiene
- § 7Bodenbezogene Grenzwerte
- § 8Klärschlammbezogene Grenzwerte
- § 9Rückstellprobe
- § 10Analysefehler und Messtoleranzen
- § 11Anforderungen an die Seuchen- und die Phytohygiene
- Abschnitt 3 · Abgabe und Auf- oder Einbringung von Klärschlamm
- § 12Abgabe von Klärschlamm
- § 13Bereitstellung von Klärschlamm
- § 14Auf- oder Einbringungsmenge
- § 15Beschränkung der Klärschlammverwertung
- Abschnitt 4 · Anzeige- und Lieferscheinverfahren
- § 16Anzeigeverfahren
- § 17Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Klärschlammverwertung
- § 18Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Verwertung von Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
- Teil 3 · Anforderungen an die regelmäßige Qualitätssicherung
- § 19Regelmäßige Qualitätssicherung
- Abschnitt 1 · Träger der Qualitätssicherung
- § 20Anerkennung des Trägers der Qualitätssicherung
- § 21Pflichten des Trägers der Qualitätssicherung
- § 22Sachverständige
- § 23Unabhängiger Ausschuss beim Träger der Qualitätssicherung
- § 24Behördliche Überwachung des Trägers der Qualitätssicherung
- § 25Widerruf der Anerkennung; Auflösung des Trägers der Qualitätssicherung
- Abschnitt 2 · Qualitätszeichennehmer
- § 26Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie an die Fach- und Sachkunde des Qualitätszeichennehmers
- § 27Antrag auf Erteilung des Qualitätszeichens
- § 28Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der regelmäßigen Qualitätssicherung
- Abschnitt 3 · Fortlaufende Überwachung nach Erteilung des Qualitätszeichens
- § 29Fortlaufende Überwachung
- § 30Anforderungen an die Eigen- und die Fremdüberwachung in der fortlaufenden Überwachung
- § 31Abweichende Regelungen bei Abgabe eines qualitätsgesicherten Klärschlamms, Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts
- Teil 4 · Gemeinsame Bestimmungen zur Probenuntersuchung und zur Registerführung
- § 32Probenuntersuchung
- § 33Unabhängige Untersuchungsstellen
- § 34Registerführung
- § 35Auf- oder Einbringungsplan
- Teil 5 · Schlussbestimmungen
- § 36Ordnungswidrigkeiten
- § 37Bereits erteilte Qualitätszeichen
- § 38Verwendung vorliegender Untersuchungsergebnisse
- § 39Bestehende Untersuchungsstellen
- Anlage 1(zu § 8 Absatz 1) Zusätzliche Grenzwerte für im Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost enthaltene Schadstoffe
- Anlage 2(zu § 32 Absatz 2 und 3) Probenuntersuchung
- Anlage 3(zu § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, 3 und 4 und § 18 Absatz 1, 3 und 4) Anzeigen, Lieferscheine, Bestätigungen
Änderungsverlauf
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.